Mehr als rotwürdig war das Verhalten eines Spielers, der ganz offensichtlich nach einem Kreisliga-Spiel dem Schiedsrichter aufgelauert hat.

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Tumulte nach Urteilsspruch: Sportgericht verhängt Rekordstrafe, obwohl der Täter alles bestreitet

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Faustschlag gegen Referee: Der mittlerweile verurteilte Fußballer soll vor dem Sportgericht die Tat bestritten haben. Der zuständige Sportrichter erklärt, warum er ihn dennoch für schuldig hält.

Selm

, 09.11.2021, 17:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ein Gerichtsurteil, dass große Wellen schlug: Wie unsere Redaktion berichtete, wurde ein Spieler der SG Selm II (Name der Redaktion bekannt), im Spiel gegen die Reserve des SC Capelle für fünf Jahre gesperrt. Denn das zuständige Sportgericht sah es als erwiesen an, dass der Amateurfußballer nach dem Spiel am 3. Oktober den Schiedsrichter mit der Faust geschlagen hatte. Nun äußert sich der zuständige Sportrichter zu den Vorkommnissen und nennt exklusiv Details aus der Verhandlung.

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So hätte der nun gesperrte Sportler schon während der Partie dem Referee gedroht: „Hey du Schwuchtel, wir sehen uns draußen“, berichtet der Vorsitzende des Kreissportgerichts Münster, Reiner Hartdorf.

Solche Beleidigungen seien zwar leider öfters Teil seiner Verhandlungen, „irgendwann nach dem Spiel müssen sich die Emotionen aber mal beruhigt haben“, findet der Vorsitzende. Nicht so in dem aktuellen Fall.

Täter verlässt Verhandlung vorzeitig – Wortgefechte in der Folge

„Er hat den Schiedsrichter auf dem Parkplatz aufgesucht und mit der Faust geschlagen“, erläutert Reiner Hartdorf die Sichtweise des Sportgerichts. Laut des Vorsitzenden entspräche dies allerdings nicht dem Befinden des Verurteilten Kickers.

Unmittelbar nach dem Urteilsspruch sei der Spieler einfach aufgestanden und aus dem Gerichtssaal gestürmt – Unruhen und hitzige Wortgefechte seien die Folge gewesen. „Er hat die Tat bis zuletzt bestritten und gesagt, dass alles wäre nicht so gewesen“, berichtet Reiner Hartdorf.

Am Ende schenkte das Sportgericht aber den Zeugenaussagen sowie den Erzählungen des geschädigten Schiedsrichters mehr glauben.

Fünf Jahre fast eine Rekord-Sperre – aber nicht das Höchstmaß

Was das Strafmaß betrifft, sind die fünf Jahre laut Reiner Hartdorf kaum zu toppen. In den 18 Jahren am Sportgericht – davon 15 als Beisitzer und die vergangenen drei als Vorsitzender – sei ein Urteilsspruch nur einmal höher ausgefallen. „Aber da gab es noch unbefristete Strafen“, sagt der Sportrichter.

Allerdings hätte das Sportgericht eine noch viel höhere Sperre verhängen können. Bis zu acht Jahre können Spieler für ihre Taten aus dem Verkehr gezogen werden.

Sollte der Spieler dieser Rekord-Strafe widersprechen wollen, ist er wahrscheinlich auf sich alleine gestellt. Denn die Verantwortlichen der SG Selm entschieden sich gegen einen Widerspruch. Wie der Vorsitzende Georg Hillmeister, unserer Redaktion außerdem mitteilte, wird der Spieler den Verein verlassen müssen.