Coronavirus
Stadt Selm kommt Vereinen wegen Corona bei Nutzungsgebühren entgegen
Ausgesetzt und angepasst: Selmer Sportvereine müssen nur für die Zeiten Gebühren an die Stadt bezahlen, in denen sie auch wirklich die Sportstätten benutzt haben.
Nutzungsgebühren in Sporthallen entfallen während der Corona-Krise, wenn die Vereine die Hallen nicht genutzt haben. © Weitzel
Die Sportanlagen der Stadt Selm waren während der Corona-Krise lange Zeit geschlossen. Nun kommt die Stadt den Vereinen entgegen. Der Abbuchungstermin für Nutzungsgebühren ist nicht nur verschoben, die Stadt passt auch die Höhe an, antwortete Pressesprecher Malte Woesmann auf eine Anfrage der Redaktion.
„Die Sportstättennutzungsgebühren sind aktuell ausgesetzt. Die am 20. Mai fällige erste Rate ist storniert worden und wird den Vereinen mit der zweiten Rate im November das für 2020 neu errechnete Entgelt in Rechnung gestellt“, so die Stadt. Mit dem neu errechneten Entgelt ist die Summe gemeint, die sich aus den wirklich genutzten Zeiten für die jeweiligen Sportstätten ergibt.
Die Corona-Krise wird aus der Abrechnung herausgerechnet
Hätte ein Verein also eine Halle während der Corona-Krise nutzen wollen, konnte dies aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Sperrung der Sporthallen durch die Stadt nicht, so fallen ihm auch keine Kosten an. Die Stadt erhebt für den Zeitraum keine Gebühren. 15 Vereine in Selm zahlen für die Nutzung der Sportstätten normalerweise Geld: 9.400 Euro wären so eigentlich für 2020 in die Stadtkasse geflossen. Jugendsport ist grundsätzlich von Gebühren befreit.
Der Stadtsportverband habe einen entsprechenden Antrag über die Anpassung der Gebühren für das laufende Jahr eingereicht. Dieser sei in Form eines Dringlichkeitsbeschlusses (Bürgermeister mit Ratsmitglied) entschieden worden. Abschließend soll der Rat in seiner nächsten Sitzung den Beschluss bestätigen. Die findet laut Sitzungskalender am 25. Juni statt. Die Vereine haben bereits eine Information erhalten.