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Hilfspaket wegen Coronavirus: So bekommen Sportvereine jetzt finanzielle Unterstützung
Coronavirus
Nach den schlechten Nachrichten, die durch das Coronavirus in den vergangenen Wochen auf die Sportvereine in der Region zugekommen sind, gibt es nun endlich etwas Positives: die finanzielle Unterstützung.
Die rund 18.300 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können in der anhaltenden Krise durch das Coronavirus vorerst ein wenig aufatmen. Zwar wird der Wettkampfbetrieb immer noch nicht wieder aufgenommen, jedoch haben die Vorstände finanziell gesehen nun eine Sorge weniger. Denn die Landesregierung hat Anfang April beschlossen, speziell für den NRW-Sport ein Hilfspaket in Höhe von zehn Millionen Euro zu stellen.
Zusätzlich gilt für die vielen Sportvereine, die nebenbei noch wirtschaftlich tätig sind, sowie den dazugehörigen Übungsleitern der vom Bund und Land aufgespannte Rettungsschirm von 25 Millionen Euro. Über die NRW-Soforthilfe ist es möglich, seit dem 27. März Anträge auf Fördergelder einzureichen. Durch die beiden Hilfsprogramme soll verhindert werden, dass die Betroffenen durch die ausfallenden Einnahmequellen in finanzielle Bedrängnis geraten und sogar Insolvenz anmelden müssen.
Am 9. April gab es nun aber einen Stopp des Programms durch das NRW-Wirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt. Denn Betrüger hatten versucht, von der Coronakrise zu profitieren, und lockten Antragsteller auf Fake-Seiten, um dort die Daten abzugreifen. Nun ist also für die Sportvereine, die in den kommenden Tagen einen Antrag stellen wollten, etwas Geduld gefragt. Wir haben aber trotz alledem die wichtigsten Fragen zum Thema zusammengefasst.
? Was sind die Voraussetzungen für einen Antrag auf Fördergelder?
Zwar ist erst einmal jeder gemeinnützige Sportverein dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen, trotz alledem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen die Vereine neben der ideellen Tätigkeit auch unternehmerisch tätig sind. Wenn Sportclubs sich hauptsächlich durch Beiträge, kommunale Zuschüsse oder Spenden finanzieren und am Markt wenig mit seinen Dienstleistungen tätig ist, kann er keinen Antrag stellen.
Des Weiteren muss aufgrund der Corona-Krise ein massiver finanzieller Engpass entstanden sein, sodass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um bestimmte Kosten zu decken. Hinzu kommt noch, dass mehr als die Hälfte der Sportangebote aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sein müssen, die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind und die Möglichkeiten, den Umsatz zu erzielen, durch eine behördliche Auflage massiv eingeschränkt sind. Ausgebliebene Mitgliedsbeiträge sind laut des Landessportbundes NRW kein Grund für eine Finanzhilfe.
? Mit wie viel Fördergeld können die Betroffenen der Sportvereine rechnen?
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten. 9000 Euro gibt es für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten, 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten und 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten. Die Solo-Selbstständige können in diesem Fall eigenmächtig handeln, müssen also keine Rücksprachen mit dem Verein, für den sie arbeiten, treffen. Beim hauptamtlichen Personal läuft das etwas anders, da sie Angestellte sind und somit der Arbeitgeber die weiteren Schritte der Antragsstellung übernimmt.
Wichtig ist noch: Egal, in welcher Liga ein Verein spielt oder wie groß er ist, und ob die Solo-Selbstständigen einen oder mehrere Kurse in der Woche geben, alle sind berechtigt, einen Antrag für das Fördergeld zu stellen. Denn jeder Betroffene kann zurzeit keinen Sport anbieten und generiert somit auch keine Einnahmen. Der Antrag, der bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden muss, wird relativ unbürokratisch und schnell bearbeitet. Eine Mehrfachförderung ist nicht möglich.
? Können sich die Sportvereine nicht von ihren Rücklagen finanzieren?
Sportvereine dürfen als gemeinnützige Organisation gemäß der Satzung keine großen Rücklagen besitzen, also nicht so kalkulieren, dass am Ende des Monats oder Jahres noch viel Geld zur Verfügung steht. Für die jetzige Lage können die Vorstände zwar die kleine angelegte Summe benutzen, um bestimmte Kosten wie beispielsweise Gebühren oder im Reitsport die Pflege der Pferde zu bezahlen. Jedoch werden die Rücklagen bei vielen Sportvereinen nur reichen, um einen Monat zu überbrücken, schätzt LSB-Pressesprecher Frank-Michael Rall. „Im zweiten und dritten Monat kann es dann schon ziemlich eng werden, sodass die Vereine anderweitig Geld reinholen müssen.“ Dies geschieht dann durch die beiden Hilfsprogramme des Landes NRW.
? Ist es möglich, dass die Vereine Kurzarbeitergeld beantragen?
Für die Sportvereine, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, besteht zur Zeit die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen, sodass zum einen Mitarbeiter vor der Entlassung und im schlimmsten Fall vor der Arbeitslosigkeit geschützt werden und zum anderen Personalkosten im Verein gesenkt werden können. Die Betroffenen würden, wie es die staatlichen Vorgaben festlegen, 60 Prozent ihres eigentlichen Gehalts bekommen. Je nach der finanziellen Stellung des Vereins und den damit verbundenen Rücklagen, ist auch eine Aufstockung möglich. Das können aber bei weitem nicht alle Sportvereine in der jetzigen Situation leisten, weiß auch LSB-Pressesprecher Rall.
? Wie kann die Kommune die Sportvereine finanziell unterstützen?
Die Stadt könnte in dieser Krisenzeit beispielsweise die sogenannte Sportstättennutzungsgebühren aussetzen. Diese wird normalerweise eingefordert, wenn Sportvereinen keine eigene Halle besitzen und somit die städtischen Sportstätten benutzen. Zwar gilt auch in Krisenzeiten der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind, jedoch macht es in dieser speziellen Situation Sinn, mit dem Vertragspartner Kontakt aufzunehmen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses ergibt in diesem Fall wenig Sinn, da nach der Corona-Krise von Seiten der Vereine weiterhin ein Interesse an der Nutzung besteht. Der Landessportbund NRW geht zur Zeit auf die Kommunen zu, um diese um eine Aussetzung der Monatsmieten für die betroffen Räumlichkeiten zu bitten. In Lünen wurde diese Anliegen bereits in die Tat umgesetzt, bestätigt Pressesprecher Benedikt Spangardt. Denn für die Dauer der coronabedingten „Nicht-Nutzung“ der Sportstätten werden keine Gebühren erhoben. In Werne fällt diese Gebühr ohnehin bereits weg.
Seit 2016 hat mich der Lokaljournalismus gepackt. Erst bei der NRZ und WAZ gearbeitet, dann in Hessen bei der HNA volontiert. Nun bei den Ruhr Nachrichten als Redakteurin zu Hause. Wenn ich nicht schreibe und recherchiere, bin ich in den Bergen beim Wandern und Klettern unterwegs.
