Fußball
Zwei Schwerter Trainer stehen vor dem Sportgericht, aber nur einer wird verurteilt
Gleich zwei Schwerter Trainer waren unter der Woche Thema vor dem Sportgericht. Verurteilt wurde allerdings nur einer. Trotzdem gab es in dem anderen Fall eine Strafe.
Über zwei Wochen nach dem Ende der Amateurfußball-Saison beschäftigten sich die Sportgerichte mit den letzten Sünden aus der nun beendeten Spielzeit. Gleich zwei Trainer aus Schwerte waren unter der Woche dort Thema.
Zuständig war jeweils das Bezirkssportgericht 5 West (BSG), das sich um die Bezirksliga 8 kümmert. Dort spielen der Geisecker SV, der VfL Schwerte und bis zuletzt auch Absteiger ETuS/DJK Schwerte.
ETuS/DJK Schwerte: Tobias Felgner verurteilt
Bis Ende Mai reicht der Vorfall zurück, den Tobias Felgner aus dem ETuS/DJK-Trainerteam nun Thema beim BSG um Sportrichter Dierk Dunschen werden ließ. Am 22. Mai spielte der ETuS/DJK auswärts bei Westfalia Wethmar in Lünen. Es war der vorletzte Spieltag für die Schwerter.
Felgner erhielt wegen Meckerns in der 90. Minute vom Schiedsrichter die Rote Karte gezeigt. Das Team aus Schwerte-Ost verlor mit 4:7.
Geisecker SV ebenfalls angeklagt
Für seinen „Innenraumverweis“ erhielt Felgner vom BSH eine Sperre für „das auf die Rechtskraft des Urteils folgende Spiel“. Legen Felgner oder der ETuS/DJK keinen Einspruch ein, dürfte es sich dabei um das erste Spiel der kommenden A-Liga-Saison handeln. Zusätzlich muss der Trainer 100 Euro Geldstrafe zahlen.
Den gleichen Tatvorwurf machte das BSG Thomas Wotzlawski. Der trainiert den Geisecker SV als Chefcoach. Er wurde eine Woche später als Felgner, am 29. Mai, gegen den späteren Meister Königsborner SV aus dem Innenraum verwiesen.
Thomas Wotzlawski wurde freigesprochen. © Foto: Manuela Schwerte
Der Grund hierfür: Reklamieren. Rund 30 Minuten durfte Wotzlawski die 2:6-Niederlage nur hinter der Bande verfolgen. Das BSG sah den Vorwurf allerdings nicht als erwiesen an – zumindest nicht gegen Wotzlawski.
Das Sportgericht sprach ihn frei und stellte das Verfahren ein. Stattdessen verurteilte es den Geisecker SV „wegen des unsportlichen Verhaltens ihm zuzurechnender Zuschauer“ zu einer Geldstrafe von 100 Euro.
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