Hans-Otto Matthey erklärte, dass der Verstoß von Auflagen durch den SV Herta nicht mehr relevant sei. © Pascal Albert

Fußball

SV Herta hat mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen - „Verein ist praktisch tot“

Zahlungsschwierigkeiten und Sperren werden wohl zum Ausschluss führen: Die Tage des Traditionsvereins SV Herta Recklinghausen scheinen nun tatsächlich gezählt zu sein.

Vinnum

, 26.07.2020 / Lesedauer: 3 min

Der SV Herta Recklinghausen hat nicht nur einmal, sondern mehrfach gegen die Auflagen des Sportgerichtsurteils aus dem Dezember infolge der Massenschlägerei in Vinnum verstoßen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Fußballkreises Recklinghausen, der Spieler des Vereins lange sperrte.

Dass der SV Herta Recklinghausen vor dem Aus steht, war bereits bekannt geworden. Der Verein hat keine Mannschaften mehr gemeldet. Damit fehlt nicht nur die sportliche Grundlage. Auch die rechtliche dürfte demnächst offiziell werden. Das Präsidium des FLVW hat den Beschluss über den Verbandsausschluss nach Angaben von Recklinghauens Kreischef Hans-Otto Matthey bereits gefällt. Es laufe lediglich die Einspruchsfrist.

Am Freitag stand in den Mitteilungen des Verbandes zwei Meldungen, die aufhorchen ließen. Zwei Sportler wurden wegen Unsportlichkeiten am 8. März lange gesperrt: einer für einen „tätlichen Angriff auf einen Gegenspieler“, der andere für einen für „grobe Unsportlichkeit und Schiedsrichterbeleidigung“ - das Strafmaß: Ein Spieler wird über fünf, der andere über sechs Monate kein Fußball mehr spielen. Denn die Sperre von zusätzlich einem bis zwei Monaten sei eine Ergänzung zu der automatisch verbüßten Sperre.

Die vollen 4.000 Euro werden fällig

Damit verstieß der SV Herta gegen eine der Auflagen, wonach sich der Verein keine Sportgerichtsurteile mit Sperren von drei Monaten oder mehr erlauben durfte. Damit werden statt der 2.000 Euro hohen Geldstrafe für den SV Herta wegen der Vorkommnisse in Vinnum die vollen 4.000 Euro fällig - die Hälfte war nämlich zur Bewährung ausgesetzt.

Auf Nachfrage sagte Matthey, dass das Urteil keine Auswirkungen mehr auf die Bewährungsauflagen habe, denn der SV Herta hatte längst gegen andere Auflagen verstoßen. „Die 500 Euro an Vinnum sind noch geflossen, aber dann kam nichts mehr. Der Verein hatte reguläre Verpflichtungen durch das Urteil“, sagte Matthey. So habe der Verein wohl die ursprünglich zu zahlende Geldstrafe nicht bezahlt.

Matthey beantragte daraufhin den Ausschluss beim Verband, den das FLVW-Präsidium beschlossen habe. Und dann sagte Matthey einen Satz, der zwar noch nicht vollständig bewiesen ist, aber auf den aktuell einfach alles hinweist: „Der Verein ist praktisch tot.“

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