NRW-Soforthilfe-Programm: Vereine können erneut Antrag stellen
Coronavirus
Das Hilfspaket für notleidende Sportvereine geht in die nächste Runde. Das Soforthilfe-Programm ist erneut aufgesetzt worden. Vereine können nun sogar ein zweites Mal einen Antrag stellen.

Wenn Vereinen die Einnahmen wegbrechen können sie finanziell unter Druck geraten. Um ein Vereinssterben zu verhindern, hat das Land NRW ein Hilfspaket geschnürt. © Archiv
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Hilfsprogramm „Soforthilfe Sport“ im Zusammenhang mit dem Coronavirus um drei Monate verlängert. Das gab der Landessportbund auf seiner Homepage bekannt. Bisher war der Fördertopf nur bis 15. Mai geöffnet.
Die „Soforthilfe Sport“ können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW nun bis zum 15. August 2020 weiter über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ausschließlich online beantragen.
Hilfe über 60 Prozent des Förderbedarfs
Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine unserer Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Im Detail: Das Land gewährt für die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehende Unterdeckung eine Hilfe in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Förderbedarfs, höchstens jedoch 50.000 Euro.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Vereine können dem LSB zufolge auch dann einen Antrag für den Zeitraum Juni/Juli/August stellen, wenn er bereits eine Soforthilfe für den Zeitraum März/April/Mai 2020 beantragt oder erhalten hat. Für die erste Förderphase bis zum 15. Mai ist rückwirkend keine Antragstellung mehr möglich.
Für die „Soforthilfe Sport“ für Sportvereine und LSB-Mitgliedsorganisationen in existenziellen Notlagen stehen 10 Millionen Euro zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden. Weitere Infos gibt es unter www.lsb.nrw.