Wer die Ablöse nicht bezahlt, muss bis 2021 auf die Spielberechtigung warten

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Wer die Ablöse nicht bezahlt, muss bis 2021 auf die Spielberechtigung warten

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Der Westdeutsche Fußball-Verband hat die Spielordnung modifiziert. Es kommen neue Regeln auf die Vereine zu, vor allem, wenn es um Spielerverpflichtungen geht.

Dortmund

, 02.08.2020, 08:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Corona-Krise hat die Vereine in finanzielle Probleme gebracht. Keine Spiele, keine Einnahmen. So hat unter anderem der Fußball-Oberligist ASC 09 Dortmund erklärt, den Gürtel enger schnallen zu müssen. Der Etat der anstehenden Spielzeit werde unter dem der Vorsaison liegen, hatte der ASC-Vorsitzende Michael Linke erklärt.

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Der Westdeutsche Fußball-Verband (WDFV) hat jetzt zum Schutz der Vereine die Spielordnung geändert. Vereine, die gerne Neuzugänge bis zum 1. November nicht spielen lassen, um die Ablösesumme nicht bezahlen zu müssen, werden sich das jetzt zweimal überlegen.

Denn das Präsidium und der Beirat des WDFV haben beschlossen, den Zeitraum zu verlängern. Zahlt ein Verein nicht die Ablösesumme für einen Neuzugang, dann muss der Akteur bis zum 1. Januar auf die Spielberechtigung für Pflichtpartien warten. Das bestätigte unserem Medienhaus Manfred Schnieders, Fußballausschuss-Vorsitzender beim WDFV.

„Da die Saison ja erst im September beginnen wird, wäre der Anreiz ja groß gewesen, bei machen Spielern bis zum 1. November auf die Freigabe zu warten“, erklärt Schnieders. Dieser Taktik hat der Verband einen Riegel vorgeschoben.

Ebenso bremst der WDFV die Hoffnung der Vereine aus, über einen anderen Weg umsonst an Spieler zu kommen. In der Spielordnung steht zwar weiter, dass ein Akteur, der ein halbes Jahr nicht für seinen alten Klub gespielt hat, ablösefrei wechseln darf. Es gibt aber einen Zusatz.

Ohne diesen Zusatz hätten nämlich fast alle Akteure ablösefrei wechseln können und hätten nur ein oder zweimal pausieren müssen. Denn die letzten Pflichtspiele fanden am 8. und 15. März statt. Sechs Monate weiter wäre der 8. und 15. September. Zu diesen Terminen wären quasi alle Akteure ablösefrei gewesen. Denn die aktuelle Spielzeit beginnt ja erst am 6. September.

Diese Rechnung geht aber nicht auf, weil der Verband die drei Monate der Corona-Pause nicht mitzählt. Also sind die Akteure erst neun Monate nach dem letzten Spiel für den alten Klub frei von jeder Ablöse.

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Eine wichtige Regel bei möglichen Spielerwechseln ist geblieben. Alle Klubs können weiter bis zum 31. August ihre neuen Spieler zu Vertragsamateuren machen und so jegliche Ablösemodalitäten umgehen.

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