Fußball-Bezirksliga

Sportgericht lässt Berufungsverfahren nicht zu - TuS Hannibal ist selbst Schuld

Der Spielabbruch der Fußball-Bezirksliga zwischen dem TuS Hannibal und dem VfL Kemminghausen wurde für den VfL gewertet. Hannibal wollte in Berufung gehen, zum Verfahren kommt es aber nicht.

Dortmund

, 23.10.2022 / Lesedauer: 3 min

Es waren unschönen Szenen dich sich im September auf der Sportanlage am Gretelweg abspielten. Der Referee Jonathan Rupert brach die Partie kurz vor dem Ende beim Stande von 1:1 ab. Zuvor und danach kam es zu Tumulten auf dem Sportplatz. Fäuste flogen, die Polizei musste anrücken.

Die ganze Angelegenheit landete vor dem Bezirkssportgericht 5. Sportrichter Hermann Jamnig verkündete in einem schriftlichen Verfahren, dass das Spiel mit 2:0 für den VfL Kemminghausen gewertet wird. Zudem bekam der TuS Hannibal als Verursacher des Spielabbruchs eine Geldstrafe von 250 Euro aufgebrummt. Weitere 200 Euro müsse der TuS zahlen, weil sich Personen, die Hannibal zuzuordnen sind, unsportlich Verhalten haben sollen. Weitere 50 Euro Strafe wurden für den TuS wegen „Nichtabgabe einer verlangten Meldung (Name und Funktion im Verein einer Person, nach vorgelegtem Foto)“ fällig.

Aber auch der VfL Kemminghausen kam nicht ungeschoren davon. Der Klub muss wegen unsportlichen Verhaltens von Personen, die dem VfL zuzuordnen sind, eine Geldstrafe von 150 Euro zahlen. Daneben verdonnerte das BSG 5 zwei Spieler des TuS Hannibal zu einer weiteren Strafe. Ein Akteur ist sogar für zehn Spiele gesperrt worden. Grund sei ein tätlicher Angriff auf einen Kemminghausener Gegenspieler. Ein anderer TuS-Akteur muss wegen des Verdachts des unsportlichen Verhaltens und Schiedsrichterbeleidigung eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen.

Mit diesem Urteil war der TuS Hannibal ganz und gar nicht einverstanden. „Die ganze Nummer ist eskaliert, weil ein Ordner des VfL Kemminghausen einen unserer Spieler ins Gesicht geschlagen hat. Und jetzt bekommt der VfL Kemminghausen die Punkte. Ich hätte ja verstehen können, wenn beide Teams keine Punkte bekommen hätten. Aber dieses Urteil kann ich nicht nachvollziehen“, sagte Hannibals Trainer Hamsa Berro.

Der Klub nahm sich einen Anwalt und ging in Berufung. Zu einem Berufungsverfahren kommt es aber nicht. „Die Berufung des TuS Hannibal gegen die Punkte 1. und 2. des Urteils des BSG 5 vom 30.9.2022 wird wegen nicht fristgerechter Einzahlung der Rechtsmittelgebühren als unzulässig verworfen“, heißt es in der Begrünung des Bezirkssportgerichts. Die Gebühren müssen innerhalb von zehn Tagen eingezahlt werden. Hannibal zahlte drei Tage zu spät.

„Wenn es so gelaufen ist, ist das wirklich ärgerlich. Wir werden jetzt schauen, warum das Geld zu spät angekommen ist. War es kein Fehler von unserer Seite, dann werden wir das dem Bezirkssportgericht vorlegen. War es unser Fehler, dann sind wir selbst Schuld“, sagt Berro. Seine Konzentration gelte aber jetzt nur dem Topspiel am Sonntag (15 Uhr, Hoeschpark, live auf RN.de/sporttv) gegen den FC Roj.

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