Alle Corona-Informationen des FLVW im Überblick: Nicht alle Spieler dürfen in die Kabine

© Leistner, Andreas

Alle Corona-Informationen des FLVW im Überblick: Nicht alle Spieler dürfen in die Kabine

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Das Präsidium des FLVW erklärte in einer Pressekonferenz, was die neue Coronaschutzverordnung für die Vereine und Sportler bedeutet. Interessant wird es bei den Zuschauern und Spielern. Die wichtigsten Aussagen lesen Sie hier.

Dortmund

, 19.08.2021, 10:30 Uhr / Lesedauer: 4 min

Ab Freitag, 20. August, gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Für den Sport blieben aber viele Fragen offen: Wie viele Zuschauer dürfen rein? Gilt die 3G-Regel auch für Spieler oder nur für Zuschauer? Diese Fragen haben Gundolf Walaschewski (Präsident des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen), Manfred Schnieders (Vizepräsident Amateurfußball) und Peter Westermann (Vizepräsident Leichtathletik) auf einer Pressekonferenz beantworten. Lesen Sie hier unseren Live-Ticker und die wichtigsten Aussagen.

Die wichtigsten Aussagen:

  • Bis zu 2500 Zuschauer braucht es keine 3G-Regel auf den Plätzen. Ausnahme: Die Kommune entscheidet das anders.
  • Spieler, die die Dusche und Kabine nutzen wollen, müssen immer geimpft, genesen oder getestet sein. Wenn sie das nicht sind, können sie beispielsweise umgezogen zum Platz kommen und mitspielen, dürfen Kabine und Dusche aber nicht betreten. Ausnahme: Die Kommune entscheidet, dass auf einer Sportanlage die 3G-Regel gilt.
  • Der Verband ist guter Dinge, dass die Saison zu Ende gespielt werden kann.
  • Es gilt weiterhin die 50-Prozent-Regel: Sind mindestens 50 Prozent aller Spiele in einer Liga absolviert, wird diese gewertet, sollte sie abgebrochen werden.
  • Sind drei oder mehr Spieler einer Mannschaft in Quarantäne, kann der Staffelleiter Partien dieses Teams absetzen, so lange die Spieler in Quarantäne sind.

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11.41 Uhr: Die Pressekonferenz ist beendet. Man sei gespannt, was bis Mitte September passiere - bis dahin gilt die neue Coronaschutzverordnung - sagt FLVW-Sprecherin Maike Ebbert zum Abschluss. „Vielleicht sehen wir uns dann wieder“, sagt sie zum Abschluss.

11.39 Uhr: Was gilt beim Hallenfußball? Wichtig sei ein ausgeklügeltes Hygienekonzept, erklärt Schnieders. Die Vereine, die so ein Turnier ausrichten wollen, sollen frühzeitig mit der Kommune Kontakt aufnehmen, ob und wie so ein Turnier ausgerichtet werden kann und darf. Eine klare Absage an Hallenfußball-Turniere - wie im vergangenen Jahr - werde es aber nicht geben vom FLVW.

11.37 Uhr: Dazu gibt es noch eine zweite unbeantwortete Frage, die noch in der Klärung ist, erklärt Schnieders: Stand jetzt müssen Vereine keine Kontaktlisten für Zuschauer mehr führen. Ob das aber wirklich so ist, befinde sich noch in der Klärung, sagt der Vizepräsident Amateurfußball.

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11.35 Uhr: Und nochmal zu 3G bei Spielern: Entscheidend sei das, was die Kommune entscheidet. In Kabine und Dusche gelte immer 3G. Wenn die Kommune entscheidet, dass 3G auch auf der ganzen Platzanlage gelte, müssen Spieler auf jeden Fall dieser Regel unterliegen.

Sollte das aber nicht der Fall sein, dürfen Spieler sich draußen umziehen und können spielen. Schnieders sagt aber auch, dass das kein Sinn mache und er deshalb noch mal beim Land und beim Landessportbund nachfragen wolle. In den kommenden Tagen wolle sich der Vizepräsident dazu nochmal äußern.

11.29 Uhr: „Mein Gefühl ist, dass wir es diesmal vernünftig hinkriegen“, sagt Schnieders auf die Nachfrage, ob die Saison vernünftig durchgespielt werden kann.

11.26 Uhr: Auf Nachfrage der Ruhr Nachrichten erklärt Schnieders nochmal die 3G-Regelung für Spieler: So wie der FLVW die Coronaschutzverordnung zurzeit liest, müssen Spieler der 3G-Regelung unterliegen, weil diese Duschen und Kabinen benutzen und Spiele damit auch Veranstaltungen in Innenräumen seien.

Sollte ein Spieler, der nicht geimpft, genesen oder getestet ist, Dusche und Kabine nicht benutzen, könnte er draußen mitspielen - sofern die Kommune nicht die Regel hat, dass Personen, die nicht der 3G-Regel unterliegen, die Platzanlage nicht betreten dürfen. Deswegen: „Wir müssen die Spieler und Verantwortliche dazubekommen, dass sie sich impfen lassen“, sagt Schnieders erneut.

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11.23 Uhr: Schnieders macht nochmal deutlich, dass die Kommunen entscheiden müssen, ob Zuschauer der 3G-Regelungen unterliegen.

11.21 Uhr: Erste Nachfrage: Gibt es eine einfachere Abbruch-Möglichkeit für den Fall der Fälle? Walaschewski: Dadurch, dass beim DFB nun auch eine 50-Prozent-Regelung in seine Verordnung aufgenommen hat, was beim FLVW schon gelte, werde man darauf zurückgreifen. Änderungen dieser Bestimmung gebe es nicht.

Schnieders: Nach Absprache mit den beiden anderen Verbänden in NRW habe man sich entschieden, an den Abbruchsbestimmungen nichts zu ändern.

11.18 Uhr: Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis sind 3G-Personen gleichgestellt, ergänzt Schnieders nochmal. Im Juniorenfußball gelte entsprechend die 3G-Regelung nicht.

11.15 Uhr: Nächster Appell von Schnieders: Fußballer, bitte lasst Euch impfen! Mit den aktuellen Regelungen ist der Vizepräsident Amateurfußball zufrieden. Sollte es dennoch Probleme geben, können sich die Vereine beim FLVW melden.

11.14 Uhr: Schnieders appelliert nochmal: Sollte es auf einer Sportanlage besondere Bedingungen geben, also sollte beispielsweise eine Kommune entscheiden, dass Zuschauer etc. geimpft, genesen und getestet sein müssen, sollen sich die Vereine untereinander absprechen.

11.12 Uhr: Wenn drei oder mehr Spieler einer Mannschaft wegen Corona in Quarantäne sind, kann der Staffelleiter die Spiele absetzen. Das gilt, so lange die Quarantäne aufrechterhalten muss.

11.09 Uhr: Jetzt wird‘s spannend: Duschen und Kabinen können nicht genutzt werden, wenn ein Spieler nicht geimpft, genesen oder getestet ist. Bedeutet für einen Fußballer, auf den das nicht zutrifft: „Der hat ein Problem. Der wird nicht mitspielen dürfen“, sagt Schnieders. Das sei zwar noch nicht ganz klar, aber das könne man so aus den Verordnungen herauslesen. Sollte sich da was ändern, würde sich der FLVW nochmal dazu äußern.

11.07 Uhr: Jetzt äußert sich Schnieders: Was gilt bei einer Inzidenz über 35?, fragt er. Das wolle er jetzt erklären. Auf eine Sportanlage dürfen bis zu 2500 Besucher, so Schnieders. Da ist keine 3G-Vorgabe gegeben.

Eine Kommune hatte nun allerdings einem Verein vorgeschrieben, dass nur Geimpfte, Genesene und Getestete auf die Anlagen gelassen werden dürfen. Das könne sich von Kommune zu Kommune unterschiedlich gestalten. Daher sollen die Vereine vorher Kontakt aufnehmen.

11.06 Uhr: Es ist vieles möglich für die Vereine. Der Spielbetrieb hat nicht nur begonnen, sondern soll hoffentlich auch zum Ende geführt werden. Das sei der Wunsch aller, sagt Walaschewski. Zu den Einzelheiten werde Manfred Schnieders sich gleich äußern.

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11.04 Uhr: Walaschewski: „Wir stellen erfreut fest, dass die Coronaschutzverordnung von einem dicken Konvolut auf wenige Seiten zusammengeschrumpft ist. Das führt aber zu mehr Nachfragen, als wir das bei vorherigen Coronaschutzverordnungen hatten. An sich ist aber alles klar. Wir wollen trotzdem entstehende Fragen beantworten.“

11.03 Uhr: Mit drei Minuten Verspätung geht’s. FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski ergreift das Wort.

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