
Der mögliche Ausschluss eines Klubs, könnte Eving Selimiye Spor den Aufstieg bringen. © Nils Foltynowicz
Geisterklub: Ein Verein steigt in die Bezirksliga auf, obwohl er vom FLVW ausgeschlossen wurde
Fußball-Kreisliga
Ein kurioser Fall beschäftigt gerade den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen. Ein Klub ist aufgestiegen, der eigentlich gar nicht mehr spielen dürfte. Vereine mehrerer Kreise sind betroffen.
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) kündigt einem Verein nach monatelanger Hängepartie den Ausschluss vom Spielbetrieb an. Weil der Klub daraufhin Einspruch einlegt, darf er sein Bezirksliga-Aufstiegsspiel zunächst bestreiten – und gewinnt. Ob der Sieg allerdings bestehen bleibt, entscheidet sich erst am 14. Juni. Von dem Fall betroffen sind mehrere Vereine aus unterschiedlichen Fußballkreisen.
Das Thema beschäftige in der Folge auch die lokalen Medien vor Ort. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) begleitete den Fall mit mehreren Beiträgen. Mittlerweile könnte aber auch der Vizemeister aus der Kreisliga A2 Dortmund, Eving Selimiye Spor, betroffen sein.
Um in die Bezirksliga aufzusteigen, muss das Dortmunder-Team gegen den Verlierer aus der Partie FSM Gladbeck gegen Sportfreunde Bulmke antreten.

Feierten das Erreichen des Entscheidungsspiels gegen ein Team aus Gelsenkirchen: Die Spieler von Eving Selimiye Spor nach dem Sieg gegen den TuS Holzen Sommerberg. © Foltynowicz
Das Duell konnte Gladbeck am Donnerstag (9. Juni) mit 4:2 für sich entscheiden. Damit wäre FSM direkt aufgestiegen. Brisant: Eigentlich wurde der FSM im Mai vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Der Fall beschäftigt den Fußballkreis Gelsenkirchen allerdings schon seit acht Monaten.
Gladbeck im November 2021 vom Stadtsportverband ausgeschlossen
So erklärt der Kreis-Vorsitzende Christian Fischer: „Wir als Kreis entscheiden das nicht, sondern der FLVW gemeinsam mit dem Verbandssportgericht. Wir haben den Fall nur dem Verband gemeldet und der hat ein Ausschlussverfahren eingeleitet“, so Fischer.
Den Ruhr Nachrichten liegen Informationen aus einer Mitteilung vor, die von der Abteilung Recht des FLVW am 18. November 2021 an die Verbandsgerichtsbarkeit des Verbandes weitergeleitet wurde. Dort wurde dem Sportgericht mitgeteilt, das der FSM Gladbeck aus der Kreisliga A1 Gelsenkirchen nicht mehr Mitglied im Stadtsportverband Gladbeck sei.
Der Grund: Der Verein konnte seine Gemeinnützigkeit nicht vorweisen. Nach der Gründung des FSM im Jahr 2014 hatten die Gladbecker dem zuständigen Finanzamt zunächst einen vorläufigen Nachweis vorgelegt. Der allerdings gilt nur für einen gewissen Zeitraum, wie die Vorsitzende des Stadtsportverband Gladbeck erklärt.
„Vereine, die Mitglied im Stadtsportverband der Stadt sind, haben ein Anrecht darauf, Sportplätze günstiger zu bekommen. Dafür müssen sie allerdings nachweisen, dass sie Ziele verfolgen, die die Gemeinnützigkeit betreffen. Dazu gehört auch die Körperschaftssteuer, die alle drei Jahre beim Finanzamt eingereicht werden muss. Das hat der FSM Gladbeck nicht gemacht“, so Brigitte Frericks-Bösch.
Nach mehrfacher Aufforderung habe daraufhin die Mitgliederversammlung des Stadtsportverbandes, zu der alle Gladbecker Vereine gehören, einstimmig den Ausschluss des FSM entschieden, berichtet die Vorsitzende.
FLVW gewährt dem Bezirksliga-Aufsteiger mehrere Fristen
Nun wird es allerdings verwirrend. Denn obwohl der FSM die Gemeinnützigkeit nicht nachweisen konnte, verlängerte der FLVW die Fälligkeits-Frist immer wieder. Aus der Mitteilung, in die diese Redaktion einen Einblick bekam, geht Folgendes hervor: Im Dezember 2021 wurde die Frist zunächst auf den 31. März 2022 festgelegt. Das entsprach gleichzeitig dem Zeitpunkt, an dem der Ausschluss durch den Stadtsportverband wirksam werden sollte.
Die Deadline lies der FSM allerdings verstreichen beziehungsweise konnte zu diesem Zeitpunkt die Gemeinnützigkeit nicht vorweisen. Erst am 5. Mai teilte das Verbandssportgericht den Gladbeckern mit, das sie vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
Daraufhin legte der Kreisligist einen Einspruch ein – und der Ausschluss wurde durch den FLVW erneut verschoben und das Entscheidungsspiel gegen die Sportfreunde Bulmke konnte dementsprechend stattfinden. „Alles was passiert ist, entspricht den Regularien. Durch das Sportgerichtsverfahren hat FSM Gladbeck jetzt bis zum 14. Juni Zeit, den Nachweis zu erbringen. Ich gehe davon aus, dass sie die Frist nicht verstreichen lassen“, sagt Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball des FLVW.
Konsequenzen für alle beteiligten Fußballvereine sind unklar
Was allerdings passiert, wenn Gladbeck die Frist erneut verstreichen lässt? Komplett unklar. Selbst der FLVW wollte darüber keine Auskunft geben. Aus Sicht von Gelsenkirchens Kreis-Verantwortlichen bleibt daher ein mehr als fader Beigeschmack.
„Was der Fußballkreis Gelsenkirchen beim FLVW und dem Verbandssportgericht kritisiert, ist, dass eine Entscheidung nicht schon viel eher gefallen ist. Die fehlende zeitnahe Entscheidung und Transparenz ist einfach zu wenig“, betont Christian Fischer.

Für Evings Trainer Paul Helfer und seine Truppe geht es so oder so im nächsten Spiel gegen die Sportfreunde Bulmke um eine gute Ausgangslage für das Rückspiel am 16. Juni. © Schaper
Der Fall bleibt also brisant: Für den 12. Juni (Anstoß: 15 Uhr) ist bereits das Hinspiel (Rückspiel am Donnerstag, 16. Juni, 15 Uhr) zwischen den Sportfreunden Bulmke und Eving Selimiye Spor terminiert. Auch diese Vereine dürften extrem interessiert sein, welche Entscheidung in der Zwischenzeit von der Sportgerichtsbarkeit getroffen wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Verlierer trotzdem aufsteigt, weil Gladbeck doch noch ausgeschlossen wird.
Der FSM Gladbeck selbst war am Freitag (10. Juni) für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Ist passionierter und aktiver Sportler aus dem schönen Bergischen Land und seit 2011, ursprünglich wegen des Studiums, im Ruhrgebiet unterwegs. Liebt die Kommunikation mit Menschen im Allgemeinen und das Aufschreiben ihrer Geschichten im Speziellen.
