Das Präsidium des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW) denkt intensiv darüber nach, die Kollektivstrafe mit in die Rechts- und Verfahrensordnung aufzunehmen. Im April soll darüber abgestimmt werden, der Beirat des westdeutschen Fußball-Verbandes müsste diesem Entscheid zustimmen. Die Änderung würde alle Mannschaften in den Verbänden Westfalen, Mittelrhein und Niederrhein betreffen.
Der FLVW-Präsident Manfred Schnieders bestätigte unserem Medienhaus exklusiv, dass der Verband diese Änderung plant. „Die Gewalt auf den Plätzen muss aufhören und die Vereine müssen sich da kooperativ zeigen. Viele Fragen sich, warum wir nicht genügend Schiedsrichter haben. Das ist doch kein Wunder, wenn man sieht, wie die Schiedsrichter auf den Plätzen behandelt werden“, erklärt Schnieders.
Leider komme es bei Verhandlungen nach Gewalttaten auf dem Fußballplatz zu häufig vor, dass Vereine Täter schützen, deren Namen nicht offenlegen und so dafür mitverantwortlich seien, dass es nicht zu Verurteilungen komme. Das soll sich in der Zukunft aber mit der möglichen Änderung in der Rechts- und Verfahrensordnung ändern.
Aber wie sollen diese Kollektivstrafen aussehen? „Das ist relativ einfach“, erklärt Schnieders, „ist ein Verein nach Gewalttaten nicht entsprechend kooperativ, drohen ihm Punktabzüge. Wir benötigen viel mehr Unterstützung von den Vereinen. Niemand darf sich wegducken.“ Schnieders betont zum Schluss, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden muss und nicht jedem Klub bei einer Gewalttat auf dem Platz der Punktabzug droht.
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