Der FLVW hatte Juniorenspiele bisher noch nicht wieder zugelassen. © Stephan Schuetze
Amateurfußball
FLVW gibt bekannt, ab wann Junioren wieder Testspiele durchführen dürfen
Der FLVW hat seinen Fußballvereinen bereits wieder erlaubt, Testspiele durchzuführen - ausgenommen davon sind allerdings die Junioren. Jetzt hat der Verband sich zu den Jugend-Kickern geäußert.
Einen Tag nach den Erwachsenen gibt es jetzt auch bei den Jugend-Kicker neue Informationen in Sachen Testspiele. Der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) hatte am 25. Juni per Pressemitteilung bekannt gegeben, dass Fußball-Testspiele ab sofort wieder erlaubt sind - ausgenommen waren in dieser Mitteilung noch der Jugendfußball.
Jetzt zog der FLVW nur einen Tag später auch bei den Junioren nach. „Ab dem 1. Juli sind im kompletten Juniorenbereich von Verbandsseite aus wieder Testspiele möglich“, erklärte Harald Ollech, Vorsitzender des Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA)
Ganz ohne weiteres können Vereine, egal ob im Senioren- oder Juniorenbereich, Testspiele aber nicht durchführen, der FLVW hatte bereits die Auflagen genannt, unter denen die Kicker wieder aufs Feld gehen und gegeneinander spielen dürfen.
Vereine müssen sich mit den lokalen Behörden abstimmen
Der wichtigste Punkt: Es muss entsprechende Hygienekonzepte geben, die das Einhalten der Corona-Schutzverordnung garantieren. Diese Konzepte müssen dann noch von den lokalen Behörden freigegeben werden. Daneben müssen die Vereine dafür Sorge tragen, dass die Daten der Sportlerinnen und Sportler erfasst werden, damit eine Rückverfolgung möglich ist.
Möglich hatten die Testspiele erst die Lockerungen des Landes NRW vom 15. Juni gemacht, nach denen bis zu 30 Personen wieder nicht-kontaktfrei Sport unter freiem Himmel ausüben dürfen.
„Gerade im Kinder- und Jugendfußball tragen der Verband, die Kreise und die Vereine eine hohe Verantwortung - und aktuell besonders für die Gesundheit der Aktiven“, sagt der Vorsitzende Harald Ollech.
Zuschauer sind bis zu einer Personenanzahl von maximal 100 unter Wahrung der Abstandregeln zugelassen. Auch hier müssen Personendaten zwecks Rückverfolgung erfasst werden.
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