In den Fitnessstudios in NRW gelten die 2G-Regeln. Was für Rechte haben ungeimpfte Mitglieder? © Pascal Albert

Corona

Fitnessstudios unter 2G-Regel: Darf ich meinen Vertrag einfach so kündigen?

Wer als Nichtgeimpfter ins Fitnessstudio will, bleibt außen vor. In NRW gilt die 2G-Regel. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie es mit einer Kündigung des Vertrages aussieht.

28.11.2021 / Lesedauer: 3 min

Seit Mittwoch gelten auch in NRW neue Corona-Regeln im Freizeitsport. Das spüren nicht nur Vereinssportler, sondern auch die Fitnessstudios, deren Mitarbeiter und besonders die Besucher.

Bislang galt dort die 3G-Regel, vereinzelt wurde bereits freiwillig die 2G-Regel angewandt. Seit Anfang der Woche ist klar: Wer im Fitnessstudio trainieren will, muss geimpft oder genesen sein oder er schaut in die Röhre. Für Mitarbeiter gilt die 3G-Regel. Die Verbraucherzentrale NRW gibt rechtliche Tipps und klärt darüber auf, ob für Ungeimpfte eine außerordentliche Kündigung und Beitragsbefreiungen möglich sind.

Die meisten Fitnessstudios kommen ihren ungeimpften Kunden entgegen. © picture alliance/dpa

Um es vorab kurz zusammenzufassen: Wer noch nicht geimpft ist, aber nach der neuen Corona-Schutzverordnung keinen Zutritt mehr zum Fitnessstudio bekommt, sollte mit einer Spontan-Kündigung seiner Mitgliedschaft vorsichtig sein.

Der monatliche Betrag, der vom eigenen Bankkonto an das Fitnessstudio geht, ist in der Regel nicht gerade gering. Einige dürften deshalb an eine Beitragsbefreiung oder sogar Kündigung denken – aber Vorsicht. Noch ist die Rechtslage nicht geklärt. Einfacher ist, Verträge ruhen zu lassen. Was von den meisten Betreibern auch angeboten wird.

Im Gegensatz zum Lockdown im Vorjahr sind die Fitnessstudios ja nicht geschlossen– sondern nach 2G-Regel geöffnet. Das sei eine offene und durchaus schwierige Rechtslage, wie Thomas Bradler, Jurist Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale NRW, auf Anfrage bestätigte.

Verbraucherzentrale: Verbraucher muss nicht zahlen

„Sobald ein Fitnessstudio gesetzlich verpflichtet ist, die 2G-Regelung umzusetzen, darf es Ungeimpfte, die nicht unter eine der Ausnahmevorschriften fallen, nicht reinlassen. Juristisch ist es dem Studio also rechtlich unmöglich, die Leistung den ungeimpften Verbrauchern gegenüber anzubieten. Das hat rechtlich zur Folge, dass ich als Verbraucher grundsätzlich auch nicht zu leisten habe.“

Ganz so einfach nach dem Grundsatz „keine Leistung, keine Zahlung" ist es aber nicht. Denn es gibt noch eine weitere gesetzliche Vorschrift. „Wenn man für den Umstand, der es für den Anbieter unmöglich macht, die Leistung anzubieten, überwiegend verantwortlich ist, gilt der oben erklärte Grundsatz nicht“, so der Experte aus der Verbraucherzentrale.

Gerichtliche Entscheidungen dazu gibt es bislang noch nicht. Zwar sieht Jurist Thomas Bradler gute Chancen für die Verbraucher, aber das Risiko eines Rechtsstreits sei dennoch vorhanden.

„Mein Tipp ist, die Kündigung muss der letzte Schritt sein. Suchen Sie vorher das Gespräch mit dem Betreiber: Es ist immer gut, wenn man erstmal mit dem Studio spricht und sich im Zweifel irgendwie einigt. Das ist immer das Beste“, so Bradler.

McFit setzt auf Kundenfreundlichkeit

Genau das ist auch die Vorgehensweise bei den Fitnessstudios selbst. Beim nationalen Markführer McFit (1,7 Mio. Mitglieder) in Dortmund geht man ziemlich pragmatisch vor. Man lasse den Vertrag einfach ruhen und damit auch die Beitragszahlung. Man hänge den Zeitraum, den die ungeimpften Kunden Corona-bedingt nicht nutzen könnten, hinten an die Mitgliedschaft dran, hieß es auf Anfrage. Zudem würden auch Kündigungen akzeptiert, Kundenfreundlichkeit wird großgeschrieben.

Kieser Training schlägt Vertragsunterbrechung vor

Bei Kieser Training am Standort Dortmund läuft auch es so. Alle Kunden, die dafür infrage kommen, habe man angerufen und vorgeschlagen, den Vertrag und das Training zu unterbrechen. Man halte sich streng an die Vorgaben des Landes, hieß es auf Anfrage.

Kundenfreundlichkeit hat auch bei Orthomed Priorität. Das Reha-Zentrum am ehemaligen Trainingszentrum des BVB im Schatten des Signal Iduna-Parks ist zwar kein Fitness-Studio im klassischen Sinn, bietet aber in seinem Präventionszentrum auch Fitness-Training auf Mitgliedschaft an.

„Wir haben die 2G-Regeln schon vorher umgesetzt. Bei uns steht jedem Mitglied frei, seinen Vertrag sofort zu kündigen oder ruhen zu lassen", erklärte Geschäftsführer Klaus Kraft. Was sich wirtschaftlich natürlich bemerkbarmache, so Kraft: „Wir haben ein Drittel unserer Mitglieder verloren.“

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