Die heimischen Amateursportler dürfen weiter in Gruppen trainieren. © Andreas Leistner

Amateursport

Die Sportanlagen in NRW bleiben weiter offen - Auch bei einer Inzidenz von über 100

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatte die Notbremse auch für NRW angekündigt. Sie kommt aber nicht. Es kommen jetzt nur Mini-Notbremsen für Kommunen mit hoher Inzidenz. Gut für den Sport.

nrw

, 26.03.2021 / Lesedauer: 3 min

Wäre das Land NRW den Vorgaben der Bund-Länder-Runde gefolgt, hätte es ab Montag keinen Sport mehr in Nordrhein-Westfalen gegeben. Die neue Beschlussvorlage, die ab Montag greift, sieht vor, dass bei einem an drei Tagen anhaltenden Inzidenzwert von über 100, wieder die Maßnahmen vom 7. März greifen. Zu diesem Zeitpunkt war kein Sport in NRW erlaubt.

Laschet (CDU) hatte noch am Mittwoch betont, dass der Inzidenzwert des Landes NRW als Richtwert genommen werde. Und der liegt Stand Freitag bei 121. Jetzt kommt es aber ganz anders. Der Inzidenzwert des Landes NRW spielt keine Rolle mehr in der am Freitag vorgestellten Schutzverordnung für das Land. Jetzt liegt es an den Werten in den Kreisen oder den kreisfreien Städten.

So heißt es in der Verordnung für den Sport: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport ...

als Ausbildung im Einzelunterrichtvon Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhaltenunter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen

Wenn die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit in einem Kreis oder einen kreisfreien Stadt über dem Wert von 100 liegen, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag, frühestens aber am Tag nach der Bekanntmachung der Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemäß Satz 2, die folgenden Einschränkungen gegenüber den vorstehenden Regelungen in Kraft:

Liegt der Inzidenzwert bei über 100, beträgt die zulässige Gruppengröße höchstens zehn Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Individualsport ist weiter möglich.

Somit gibt es keine Notbremse für den Amateursport, aber Einschränkungen wie zum Beispiel für Dortmund (117), den Kreis Recklinghausen (117), Borken (141) oder Herne (126), die allesamt aktuell über 100 liegen. Bleiben diese Zahlen konstant, können nur noch zehn Kinder zusammen trainieren. Die Kreise Unna (94,7), der Kreis Coesfeld (60) und die Stadt Münster (59) liegen aktuell unter 100. Da kann derzeit noch ganz normal weiter mit 20 Kindern trainiert werden.

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