Muss das Sportgericht noch Recht sprechen?

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Die Einspruchsfrist endet: Geht ein Verein gegen die Saisonannullierung rechtlich vor?

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Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen hat am Montag (19. April) bekanntgegeben, dass die Amateurfußball-Saison annulliert wird. Gehen Vereine gegen die Annullierung vor?

Westfalen

, 28.04.2021, 05:55 Uhr / Lesedauer: 1 min

Es gibt einige Härtefälle aufgrund der Saisonannullierung. Der FC Gütersloh zum Beispiel hatte sich in der Oberliga Westfalen ein Polster von sieben Punkten auf den ersten Nicht-Aufstiegsplatz erarbeitet. Der Klub hatte die Größe, sich fair im Anschluss an die Annullierung zu verhalten, und nicht herumzupöbeln.

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Anders ist es bei der SG Gahmen. Der Frust beim Aufstiegsfavoriten der Dortmunder Fußball-Kreisliga A2 sitzt extrem tief. Angesprochen auf einen möglichen Einspruch sagte Gahmens Sportlicher Leiter Hüseyin Tekin: „Das werden wir auf jeden Fall machen. Die Saison kann ja annulliert werden – das verstehen wir auch. Es muss aber eine Regelung für den Aufstieg geben.“ Er ging noch einen Schritt weiter und sagte, dass er zurücktreten werde, wenn Gahmen nicht noch aufsteigt.

Noch hat keiner Einspruch eingelegt

Bis Dienstag (27. April, 12 Uhr) hat aber nicht ein einziger Verein, der zum Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) gehört, Einspruch eingelegt. Das bestätigte der Vizepräsident Amateurfußball im FLVW, Manfred Schnieders. „Bisher ist mir kein Fall bekannt“, sagte er auf Anfrage. Aber noch ist die Frist nicht abgelaufen. Die Einspruchsfrist beträgt zehn Tage.

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Man darf gespannt sein, ob noch ein Verein um die Ecke kommt und Einspruch bis Donnerstag einlegt. Manfred Schnieders würde diesem Einspruch entspannt entgegensehen. Er hatte direkt nach der Verkündung der Saison-Annullierung erklärt, dass die Annullierung rechtlich geprüft worden und wasserdicht sei.

Rechtlich alles abgesichert

In der Spielordnung steht nämlich geschrieben, dass eine Saison ohne Auf- und Absteiger annulliert wird, wenn in einer Liga nicht 50 Prozent aller Spiele absolviert werden. Und das sei aus Sicht des Verbandes seit dem 12. April Fakt. Es sei aufgrund der Corona-Pandemie und den Einschränkungen nicht mehr möglich, in den Ligen bis zum 30. Juni 50 Prozent der Begegnungen zu absolvieren.

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