© Stephan Schuetze

Coronavirus im Sport

Corona: Wichtige Änderungen für den Sport - kaum noch Beschränkungen bei Veranstaltungen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat Inhalte der neuen Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Dort sind zahlreiche wichtige Änderungen für den Sport beinhaltet. Es wird gelockert.

NRW

, 07.07.2021 / Lesedauer: 3 min

Die Vorbereitungen laufen bei vielen Sportvereinen. In wenigen Wochen und Monaten startet in vielen Sportarten die neue Saison.

Testspiele werden im Fußball bereits in großem Umfang absolviert, auch Turniere stehen an. Die Regeln sind da aktuell ganz klar: Bis zu 100 Zuschauer reicht eine einfache Kontaktverfolgung, bei mehr als 100 Zuschauenden ist eine besondere Kontaktverfolgung nötig.

Bisherige Regeln fallen in großen Teilen weg

Jeder braucht einen klar zugewiesenen Steh- oder Sitzplatz. Außerdem gilt die G-Regel. Die Personen müssen geimpft, negativ getestet oder genesen sein.

Das fällt in großen Teilen ab dem 9. Juli weg.

Denn die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die beträchtliche Lockerungen für den Sport mit sich bringt. Die Regierung teilt die Regeln in vier Stufen ein.

Stufe 0 (Inzidenz von 0 bis 10)

Sportausübung ohne BeschränkungenSportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich

Stufe 1 (Inzidenz von 10,1 bis 35)

Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit TestAußen über 1000 bis zu 25.000 Zuschauer, maximal 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Testab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.
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Stufe 2 (Inzidenz von 35,1 bis 50)

Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne TestInnen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und TestAußen bis zu 1000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan

Stufe 3 (Inzidenz von mehr als 50)

Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 PersonenFreibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit TestAußen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne Kapazitätsbegrenzung

Wichtig ist hierbei: Jede Kommune und das Land NRW erreicht eine neue Stufe, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in dem Bereich der Stufe ist.

Viele Organisatoren von Sportturnieren können nun aufatmen, sind nun bis zu 5000 Zuschauer draußen ohne größere Einschränkungen erlaubt, da die Inzidenzen sich seit mehreren Wochen im niedrigen einstelligen Bereich befinden.

Maskenpflicht fällt draußen weg

In Sporthallen sieht das anders aus. Entweder müssen dort alle negativ getestet sein oder in einem Schachbrettmuster als Sitzplan verteilt werden. Dann darf die Auslastung bei 33 Prozent der Gesamtkapazität der Halle liegen.

Außerdem wichtig: Die Maskenpflicht fällt in großen Teilen draußen weg, zudem müssen kaum noch Daten zur Nachverfolgung erfasst werden.

Die nun neu herausgebrachte Corona-Schutzverordnung gilt ab dem 9. Juli und ist gültig bis zum 5. August. Auf kommunaler Ebene können die Regeln von der Corona-Schutzverordnung abweichen.

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