Für den ASC 09 steht noch das Kreispokal-Halbfinale aus.

© Stephan Schuetze

Bei den Fußballern reifen schon Matchträume - aber der FLVW bremst noch

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Die am Montag (15. Juni) in Kraft tretenden Corona-Lockerungen lassen die Amateurvereine aufhorchen. Was ist unter den neuen Bedingungen wünschenswert? Was ist sinnvoll? Und was ist tatsächlich möglich?

Dortmund

, 14.06.2020, 16:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es sind bemerkenswerte Corona-Lockerungen, die ab Montag im Amateursport in NRW greifen. In nicht-kontaktfreien Sportarten unter freiem Himmel dürfen 30 Personen teilnehmen. Das lässt vor allem die Fußballer aufhorchen, die nun endlich wieder ins Spiel Elf gegen Elf einsteigen können. Und auch in der Halle ist ab Montag wieder mehr erlaubt. In nicht-kontaktfreien Sportarten wie Handball dürfen wieder zehn Personen gemeinsam auf die Jagd nach Punkten und Toren gehen.

Vielerorts reifen schon jetzt erste Überlegungen, ob man nicht doch deutlich früher als gedacht in den Wettbewerb zum Beispiel mit Freundschafts- und Pokalspielen zurückkehren könnte. Immerhin wären ja auch wieder bis zu 100 Zuschauer – in gehörigem 1,5-Meter-Abstand, versteht sich – zugelassen.

Insbesondere unter den Amateurfußballern reifen da ganz schnell Matchträume. In Dortmund denkt man da vor allem sofort an die noch ausstehenden Halbfinalspiele im Kreispokal. Die Paarungen lesen sich auch fast drei Monate nach ihrer Absetzung noch immer vielversprechend: Neu-Westfalenligist TuS Bövinghausen erwartet den Oberligisten ASC 09. Und A-Ligist Dortmunder Löwen - Brackel 61 empfängt den Bezirksligisten Mengede 08/20.

Beim Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW), zu dem auch die zuständigen Fußballkreise gehören, begrüßt man die Lockerungen. „Annähernd normales Training ist damit wieder möglich, wenn es die jeweilige Kommune erlaubt und die Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Hygienschutzkonzept, erfüllt sind“, sagt Manfred Schnieders, FLVW-Vizepräsident Amateurfußball. Gleichzeitig bittet man um etwas Geduld – wohl auch im ehrlichen Bemühen um eine Reaktion mit einer Stimme auf die jetzt eröffneten Möglichkeiten. So stellte etwa Willy Westphal, Vorsitzender des Fußballkreises Ahaus/Coesfeld, bereits am Freitag wieder die Genehmigung von Turnieren in Aussicht. Außerdem sei sein Kreis auch bereit, schon in der nächste Woche wieder Schiedsrichter für Testspiele zu stellen.

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Sein Kollege Jürgen Grondziewski, Vorsitzender des Dortmunder Fußballkreises, reagierte da noch deutlich zurückhaltender. „Natürlich werde ich die ab Montag gültigen neuen Regelungen genau studieren. Aber bei der Umsetzung und der Einschätzung, was sie für uns bedeuten, werden wir uns im Fußballkreis Dortmund ganz nach den Vorgaben des FLVW richten.“

Beim FLVW scheint man für die Dortmunder Zurückhaltung eher dankbar. „Was Freundschaftsspiele, Pokalspiele und Turniere betrifft, dazu wird sich in der nächsten Woche der Fußballausschuss des WDFV (Westdeutscher Fußballverband) zusammensetzen, um dann eine einheitliche Lösung für ganz NRW zu finden – und das möglichst schnell“, sagte FLVW-Sprecherin Meike Ebbert.

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Eine klare Reaktion verbunden mit scharfer Kritik an der Entscheidungsbekanntgabe der Landesregierung gab es unterdessen von der Handball-Abteilung des ASC 09. Die weiteren Lockerungen der Corona-Beschränkungen würden zwar wieder Indoor-Handball in 10er-Gruppen mit Körperkontakt zulassen. Der Vorstand der ASC 09-Handballabteilung habe aber beschlossen, „diesen Aktionismus“ nicht mitzumachen, teilte der Verein mit.

„Es bleibt dabei, dass unsere Mannschaften zunächst bis zum Beginn der Sommerferien ausschließlich ohne Körperkontakt und mit einem Mindestabstand von drei Metern trainieren – und zwar indoor wie outdoor“, sagt Abteilungsleiter Frank Fligge.“ Auf diesen Vorgaben basiere die Zustimmung der Stadt Dortmund zum Hallen-Trainingskonzept, und man sehe beim ASC keinen Grund, irgendetwas daran zu ändern.“

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Offenbar, so Fligge weiter, „macht sich diese Landesregierung inzwischen einen Spaß daraus, stets donnerstags eine neue Corona-Schutzverordnung zu verkünden, die dann vier Tage später in Kraft tritt. Gerne auch dann, wenn der Donnerstag ein Feier-, der Freitag ein Brückentag ist und so zwischen der Bekanntgabe und dem Inkrafttreten kein einziger Arbeitstag liegt“. So treibe man von Düsseldorf aus die Städte und Gemeinden, aber auch die ehrenamtlich geführten Vereine vor sich her. „Wir lassen uns aber nicht treiben. Wir agieren verantwortungsbewusst.“

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