Rot für einen Spieler des FC 96 Recklinghausen: Der muss sich nach einem Urteil des Kreissportgerichts nun ein neues Hobby suchen.

© Olaf Krimpmann

Nach Spuckattacke: Recklinghäuser Spieler für sehr lange Zeit gesperrt

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Der Abbruch des Spiels zwischen FC 96 Recklinghausen III und SV Hullern kommt einen Spieler teuer zu stehen: Das Sportgericht verhängte eine der längsten Sperren, die es bisher im Kreis gab.

Recklinghausen

, 14.01.2022, 16:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es war „nur“ ein Spiel in der Kreisliga C. Und doch hat die Partie zwischen dem FC 96 Recklinghausen III und dem SV Hullern am 29. November hohe Wellen geschlagen – im Fußballkreis Recklinghausen und sogar darüber hinaus.

Der Grund: In der 85. Minute zeigte Schiedsrichter Lukas Sabi einem Recklinghäuser die Gelb-Rote Karte, der FC96-Kicker spuckte dem Schiedsrichter daraufhin ins Gesicht. Sabi brach die Begegnung auf der Sportanlage am Bruchweg sofort ab. Sportlich war die Partie zu diesem Zeitpunkt längst gelaufen, Hullern führte mit 3:0.

Empörung über Entgleisung ist groß

Die Empörung über die Spuckattacke - nicht die erste Entgleisung dieser Art in der laufenden Saison - war groß. Harald Woller, Vorsitzender der Kreisschiedsrichter, brachte sogar einen Schiri-Boykott ins Spiel. Zwei Monate nach dem Vorfall hat nun das Kreissportgericht sein Urteil gefällt – und eine der härtesten Sperrstrafen ausgesprochen, die es im Fußballkreis je gegeben hat.

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Der Spieler, der nicht mehr dem FC 96 Recklinghausen angehört, wird für vier Jahre gesperrt. Erst am 29. November 2025 könnte er wieder für einen Verein am Spielbetrieb teilnehmen.

„Ein solcher Angriff auf einen Schiedsrichter, und um nichts anderes handelt es sich hier, ist ungeheuerlich. Vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Situation“, sagt Dieter Lasarz, der stellvertretende Vorsitzende des Kreissportgerichts. Auch wenn sich der Spieler entschuldigt habe: An einem Urteil mit Signalwirkung führte kein Weg vorbei, so der Dattelner.

Keine mündliche Verhandlung - Fall war eindeutig

Das Urteil sei ein Maßstab für ähnlich gelagerte Fälle. „Das schreiben sich jetzt hoffentlich alle hinter die Ohren“, so Lasarz. Es versteht sich, dass die Partie mit 3:0 für den SV Hullern gewertet wird.

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Dass es nicht zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht kam, lag nicht nur an der aktuellen Corona-Lage. „Die Sache war aus unserer Sicht so klar, dass eine Verhandlung nichts geändert hätte“, sagt Dieter Lasarz, der als Einzelrichter für das Urteil verantwortlich zeichnet. Es sei aber mit der Kollegin und den Kollegen im Kreissportgericht abgestimmt. „Alle tragen diese Entscheidung mit.“