Ohne Pandemie-Gnade müssen Rotsünder ihre Sperren im westfälischen Fußballverband absitzen. © picture alliance/dpa/PA Wire
Meinung
Trotz Saison-Annullierung: Rotsünder müssen Sperren richtig absitzen!
Wenn die Saison 2020/21 annulliuert wird, werden die Sperren für Rote und Gelb-Rote Karten nicht gelöscht. Sie müssen in der neuen Spielzeit abgesessen werden. Unser Autor hat seine eigene Meinung dazu.
Gewiss, es sind besondere Zeiten durch die Corona-Pandemie. Allerdings gibt diese Ausnahmesituation den Fußballern und ihren Vereins-Verantwortlichen nicht das Recht, die Regeln außer Kraft setzen zu wollen.
Aber gerade das wünschen sich Klubs und Aktive mit Blick auf die Spielsperren, die im Herbst 2020 vor dem Lockdown verhängt wurden. Rote Karten und Gelb-Rote Karten. Dafür sollen die Sünder büßen, sobald nach der ungewohnt langen Pause die nächsten Punktspiel-Einsätze möglich sind und anstehen.
Nicht glücklich sind die Trainer, dass sie die betroffenen Spieler nicht einsetzen können. Es gibt sogar Kicker, die sich bei dem einen Klub eine Strafe eingebrockt haben. Mit dieser erweisen sie nach einem Vereinswechsel ihrem neuen Trainer und Team einen Bärendienst.
Dadurch wird allerdings auch deutlich: Eine Rotsperre und seine Gelb-Rot-Sperre sind keine Mannschafts-Strafen, sondern persönliche Strafen. Diese verfolgen die Sünder überallhin – auch in einen anderen Fußballverband oder Kreis.
Eigentlich hat sich die Kicker-Zunft in Westfalen die Situation mit dem monatelangen Absitzen selbst eingebrockt. Denn der Verband schaffte vor einem Jahr die traditionelle Wochen-Sperre ab und stellte auf Spiel-Sperre um. Zuvor hatten die Kicker es mit Tricks geschafft, trotz Sperre keine Partie zu verpassen. Denn sie holten sich vor spielfreien Wochen (wie Winterpause, Sommerpause und Feiertags-Wochenenden) quasi passende Karten ab.
Da kann man nur sagen: Selbst Schuld. Für die Trickserei der Vergangenheit müssen die Fußballer jetzt und in Zukunft büßen – ohne Anspruch auf Beugung der Regeln.
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