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Plötzlich doch keine 2G-Regel mehr für alle Amateursportler in Nordrhein-Westfalen
Corona-Schutzverordnung
Eigentlich unterliegt der Amateursport in Nordrhein-Westfalen nun der 2G-Regelung, so teilte es die Landesregierung vor wenigen Tagen mit. Jetzt gibt es eine Wendung für alle Sportler.
Seit dieser Woche gilt in Nordrhein-Westfalen die 2G-Regelung. Am Dienstag gab NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) noch bekannt, dass diese auch für alle Amateursportler gilt.
Am Donnerstag hat nun - mehr als 24 Stunden nach Inkrafttreten der Verordnung - der Landessportbund eine neue Auslegung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Und die weicht in einem entscheidenden Bereich ab von der Auslegung der Sportverbände, denn es werden Ausnahmen von der 2G-Regelung definiert.
Mit PCR-Test und Maske am Spielfeldrand?
Wörtlich heißt es: „Teilnehmende an offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB oder des Landessportbundes NRW angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.“
Manfred Schnieders, Vizepräsident des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FVLW) zeigte sich erzürnt, nachdem er die Mitteilung erhalten hatte: „Für mich ist das eine Fehlinterpretation des Landessportbundes. Für mich ergibt das keinen Sinn. Unter der Woche dürfen Ungeimpfte nicht mit ihrer Mannschaft trainieren und am Wochenende dürfen sie mit einem Test wieder mit ihrer Mannschaft und gegen Gegner spielen. Wir vom FLVW möchten, dass die 2G-Regel Bestand hat.“
Am Nachmittag informierte der LSB dann auch Manfred Schnieders vom FLVW. Dabei ist die erste Version des Landessportbundes noch mal korrigiert worden. Dort stand, dass für die Sportler 3G nur am Wochenende bei Wettkämpfen gelten würde, dabei gilt die 3G-Regelung (nur mit PCR-Test für Sportler) auch beim Training unter der Woche. Das hat laut LSB das NRW-Gesundheitsministerium entschieden, der LSB hat die Informationen am Donnerstag veröffentlicht.
Der Fußball gehört (wie Handball, Basketball, Volleyball) zu den olympischen Sportarten, die im DOSB vertreten sind, und richtet einen offiziellen Ligabetrieb aus.
Weiter heißt es beim LSB zu den Ausnahmen: „Übungsleiter/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.“
Heißt: Ein Trainer oder Offizieller, der nicht geimpft oder genesen ist, kann - mit Maske und getestet - am Spielfeldrand stehen und coachen.
Konflikte scheinen damit vorprogrammiert
Auf Nachfrage bestätigt der Landessportbund, dass die auf der Homepage veröffentlichte Version abgestimmt sei mit der Staatskanzlei. In diesem Fall lässt der LSB also die genannten Änderungen zu.
Sport ist Mord? Vielleicht. Garantiert ist Sport gesellig, spannend und spaßig - und damit berichtenswert. Wenn nicht gerade die Halbzeitwurst mit Senf lockt, geht’s vorzugsweise in Laufschuhen an die eigenen überzähligen Kalorien. Mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg - wie der Sport eben so ist.
