FLVW entscheidet: Die Amateurfußball-Saison geht weiter – aber nicht für alle Mannschaften

© Leistner, Andreas

FLVW entscheidet: Die Amateurfußball-Saison geht weiter – aber nicht für alle Mannschaften

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Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) setzt den Spielbetrieb nur zum Teil aus. Zudem hat der FLVW beschlossen, wie Teams mit ungeimpften Spielern umgehen sollen.

Dortmund

, 24.11.2021, 04:55 Uhr / Lesedauer: 1 min

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat auf die bald beginnende Umsetzung der 2G-Regelung im Amateurfußball reagiert. Der FLVW traf am Dienstag mit seinen Kreisvorsitzenden zusammen - es gab eine Entscheidung.

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In Absprache mit den Chefs der Kreise hat der Verband entschieden, die Saison im Amateurfußball fortzuführen. Der kommende Spieltag geht also größtenteils wie geplant über die Bühne. Das berichtete der Westfälische Anzeiger am Dienstagabend zuerst und deckt sich mit den Informationen dieser Redaktion.

FLVW nimmt drei Altersklassen aus dem Spielbetrieb

Allerdings gilt die Saisonfortsetzung unseren Informationen zufolge nicht für alle Amateurfußballer im Verbandsgebiet. Bei den Junioren unterscheidet der FLVW. So sollen die jüngsten Nachwuchskicker bis einschließlich zu den C-Junioren ebenfalls normal weiterspielen.

Anders hat der FLVW wohl für die B- und A-Junioren sowie die B-Juniorinnen entschieden. Für diese drei Altersklassen setzt der Verband den Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung bis Ende des Jahres aus. Bereits der kommende Spieltag findet nicht statt.

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Grund dafür ist die wohl noch zu niedrige Impfquote in den entsprechenden Jahrgängen. In den unteren Klassen sind schulpflichtige Kinder, die regelmäßig an den Schulen getestet werden und deshalb rechtlich mit Geimpften gleichgestellt sind.

FLVW: Vereine müssen bei Ausfällen auffüllen

Zudem wurde bekannt, wie Vereine mit Mannschaften verfahren sollen, die aufgrund einer geringen Impfquote vor personellen Problemen stehen. Diese sollen wohl mit Akteuren aus den unterklassigen Mannschaften des Vereins auffüllen.

Eine mögliche Ausnahmeregelung gibt es unseren Informationen zufolge also nicht. Seit Mittwoch dürfen in Nordrhein-Westfalen nur noch Sportlerinnen und Sportler Sportstätten betreten, wenn sie einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder eine überstandene Corona-Infektion nachweisen können. Diese 2G-Regelung betrifft alle Sporttreibenden ab 16 Jahren.

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