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Kopftritt gegen Castrop-Rauxeler Fußballer wurde in Dortmund nochmals verhandelt
Fußball-Kreisliga A
Ein Jahr nach den Vorfällen bei einem Kreisliga-A-Spiel in Castrop-Rauxel mit einem Tritt gegen einen am Boden liegenden Spieler wurde in Dortmund ein zweites Urteil gesprochen. Das hat für den Beschuldigten Konsequenzen.
Diesen Spieltag am 18. Oktober 2020 wird so schnell niemand der Beteiligten vergessen. Als sich das Spiel in der Kreisliga A zwischen dem VfB Habinghorst und Zonguldakspor Bickern bereits dem Ende näherte, überschlugen sich die Ereignisse. Nach einem Tritt gegen den Kopf landete Habinghorsts Thomas Bragin im Krankenhaus, Strafanzeigen wurden gestellt, das Spiel abgebrochen.
Herner gehen in Berufung gegen Sperre von drei Jahren
Das Sportgericht des Fußballkreises Herne fackelte nicht lange mit einer Verhandlung. Habinghorst bekam die drei Punkte zugesprochen. Wegen des Abbruchs musste Zonguldakspor 300 Euro Strafe zahlen. Der Bickerner Keeper, dessen Kopftritt von einem neutralen Zeugen dem Sportgericht gegenüber beschrieben wurde, wurde mit einer Sperre für drei Jahre aus dem Verkehr gezogen.
Die Verantwortlichen von Zonguldakspor Bickern gingen Anfang November 2020 in Berufung. Sie begründeten diese damit, dass sie den Platz verlassen hätten, „um die Spieler zu schützen“. Und: Die drei Jahre Sperre gegen den Torhüter seien zu hart.
Deshalb wurde die Angelegenheit zu einem Fall für das Bezirkssportgericht V West unter dem Vorsitz von Dierk Dunschen in Dortmund. Dunschen sagte direkt nach dem Antrag: „In solch einer Sache kann man nicht im schriftlichen Verfahren verhandeln. Dazu müssen die Leute angehört werden. Und das ist aufgrund des Lockdowns verboten.“
Deshalb kam es erst im Oktober 2021 im großen Gesellschaftsraum im Vereinsheim des Westfalenligisten FC Brünninghausen zur Verhandlung. Es war laut Dunschen auch gar keine Eile geboten. Denn auf die drei Jahre Sperre des Torwarts würde sich nichts nachteilig auswirken. Weil ja zwischen November 2020 und September 2021 kein Punktspiel ausgetragen wurde.
Rückblickend war die Berufungsverhandlung allerdings ernüchternd. Denn von den eingeladenen Protagonisten fehlten die meisten: Von Bickern war kein Vereinsvertreter erschienen - und auch nicht der Beschuldigte. Für das unentschuldigte Fehlen verhängtenDunschen und seine Mitstreiter eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro.
Auch die beiden neutralen Augenzeugen von zwei Castrop-Rauxeler Klubs waren nicht erschienen. Weshalb ihre Klubs jeweils 50 Euro berappen müssen. Und: Die Berufung des Vereins Zonguldakspor Bickern gegen das erste Urteil wurde zurückgewiesen. Revision gegen das Urteil wird nicht zugelassen.
Die Sache hat für den VfB Habinghorst und die Bickerner noch ein weiteres Nachspiel. Denn es wurden damals nach der Partie von der Polizei Anzeigen von beiden Seiten aufgenommen, die zivilrechtlich behandelt werden - im Dezember 2021.
Ein Journalist macht sich aus Prinzip keine Sache zu eigen, nicht einmal eine gute (dieses Prinzip ist auch das Motto des Hanns-Joachim-Friedrichs-Preises).
