Bestätigung ist da: FLVW unterbricht teilweise die Saison – das sind die Details
Fußball
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) unterbricht für einige Mannschaften die Fußballsaison. Nun hat der Verband die Details bekanntgegeben.

Der FLVW setzt die Saison im Amateurfußball fort – aber nicht für alle. © Folty
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) unterbricht in Teilen die Amateurfußball-Saison. Damit bestätigt der FLVW Informationen dieser Redaktion. Am Mittwoch gab der Verband die Details bekannt.
Für die allermeisten Fußballer der Region bringt die Entscheidung des FLVW allerdings Erleichterung. Grundsätzlich wird die Saison nämlich auch im Zuge der ab Mittwoch geltenden 2G-Regelung fortgesetzt. Darauf verständigten sich das FLVW-Präsidium und die Vorsitzenden der Fußballkreise in einer Videokonferenz.
FLVW ist sich der Herausforderung für die Vereine bewusst
„Es ist uns bewusst, wie groß die Herausforderung für die Vereine erneut bei der Umsetzung ist, gleichzeitig bietet es uns allen aber die Möglichkeit, die Saison fortzusetzen“, sagt Manfred Schnieders, FLVW-Vizepräsident Amateurfußball.
Ab sofort dürfen nur noch vollständig geimpfte oder bereits genesene Personen am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen. Bei den Senioren sowie den jüngsten Nachwuchskickern bis einschließlich zur C-Jugend sollen die kommenden Spieltage wie geplant über die Bühne gehen.
Mit seiner Mitteilung bestätigte der FLVW die Informationen dieser Redaktion, dass die Fortsetzung nicht alle Altersklassen einschließt. Für die B- und A-Junioren sowie die B-Juniorinnen setzt der Verband ab sofort Spielbetrieb aus.
Mindestens bis Jahresende soll diese Unterbrechung gelten. „Der Trainings- und gegebenenfalls Freundschaftsspielbetrieb kann unter Wahrung der 2G-Regel fortgesetzt werden und soll insbesondere Mannschaften mit einer guten Impfquote nicht einschränken“, schreibt der FLVW in einer Pressemitteilung.
FLVW trägt STIKO-Empfehlung Rechnung
Die 2G-Regel gilt für alle Sporttreibende ab 16 Jahren. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte Mitte August eine allgemeine Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige ausgegeben. Offenbar sieht der FLVW die Impfquote in der Altersklasse der B- und A-Junioren (Jahrgänge 2003 bis 2006) als noch zu gering an, um einen Spielbetrieb aufrechtzuerhalten.
Der FLVW trage „damit dem Umstand Rechnung, dass für diese Altersgruppen erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt auf Grundlage der STIKO-Empfehlung eine Impfung möglich war“, schreibt der Verband.
Ein Detail veröffentlichte der FLVW allerdings, das bisher noch nicht bekannt war. So sind trotz der ausgesetzten Saison auch in den betroffenen Altersklassen Pflichtspiele möglich. Diese könnten „in beidseitigem Einvernehmen“ zur Austragung kommen, teilt der FLVW mit.