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Ab 1. Mai: Fußballern drohen Punktabzüge fürs Schwänzen - für die neue Saison
Fußball
Ab dem 1. Mai sollten sich Fußballmannschaften gut überlegen, ob sie auf der Zielgeraden der Saison nicht antreten. Denn neben dem Ordnungsgeld gibt es auch eine Strafe, die sich spürbar auf die Saison 2022/23 auswirkt.
Wenn es für sie nicht mehr um den Aufstieg oder gegen den Abstieg geht, lässt bei den Amateurfußballern auch in Westfalen die Motivation nach, die restlichen Spiele anzugehen. In der Vergangenheit hat es dann nicht nur kuriose Ergebnisse, sondern auch Spielabsagen gegeben. Die 100 (Kreisliga) sowie 200 Euro (überkreisliche) Verbandsstrafe, die fällig werden, haben die Teams und Vereine in Kauf genommen.
Neue Regel gilt seit dem Pandemie-Jahr 2020 und kam noch nicht zur Anwendung
Im Jahr 2020 hat der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) allerdings in seiner Spielordnung eine Regelung getroffen, die auch die westfälischen Kicker betrifft - und den laschen Umgang mit den Partien auf der Saison-Zielgeraden nachhaltig bestraft. Damit es im Saisonfinale zu keiner Wettbewerbsverzerrung und zu keinen Eingriffen in den Auf- oder Abstiegskampf gilt für Spiele ab ab dem 1. Mai laut Paragraf 37: „Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit.“
Hinzu kommt weiterhin das Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro. Schon in den vergangenen beiden Spielzeiten galt die Regelung, wurde aufgrund des Saisonabbruches wegen der Corona-Pandemie aber nicht angewandt.
Für eine Mannschaft das in den kommenden Wochen dreimal nicht antritt, zum Beispiel weil es ohnehin schon sportlich abgestiegen ist, kommt es bitter. Denn diese würde mit den maximal möglichen neun Minuspunkten in die Saison 2022/23 gehen.
Grund für die neue Regelung ist, dass es in den Jahren vor der Pandemie nicht selten vorkam, dass Teams sich wegen einer Mannschaftsfahrt oder ähnlichem gerne ein freies Wochenende genommen hatten. Das hatte ja nur geringe Konsequenzen, die aus der Mannschaftskasse aufgefangen werden konnten.
Klaus Overwien, Multi-Funktionär des Westfälischen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes (FLVW), betont: „Die Regelung ist durch den Westdeutschen Fußball-Verband beschlossen worden. Allerdings auf Initiative von uns aus Westfalen.“ Vor den Pandemie-Jahren habe er durchaus eine Wettbewerbsverzerrung miterlebt, sagt der Waltroper, der Westfalenpokal-Spielleiter sowie Staffelleiter der Landesliga und der Bezirksligen 9 und 14 ist: „Die Mannschaften haben sich tatsächlich gesagt: Es ist billiger, die 100 Euro zu bezahlen als eine Woche später nach Mallorca zu fliegen.“

Der Waltroper Klaus Overwien ist Funktionär als Pokalspielleiter, VFA-Mitglied und Staffelleiter im FLVW. © Hermann Klingsieck
Das sei aus seiner Sicht eine immer wiederkehrende Unsportlichkeit gewesen. Die Regel gibt es seit 2020. Overwien: „Wegen der Pandemie ist sie allerdings nie gelebt worden und ist bei einigen in Vergessenheit geraten.“ In den vergangenen Tagen bekam Overwien mit, dass nur ein Teil der Vereinsvertreter und Trainer den Punkt aus der Spielordnung kennen.
Das kam dabei zutage, als ihn Vereine darauf ansprachen, ob sie am abschließenden Spieltag der 2. Liga und des sich anbahnenden Aufstiegskrimis für den FC Schalke 04 ihre Partien am 15. Mai verlegen oder absagen können. Overwien: „Weil die Schalker auswärts spielen, haben die Vereine, die mich aus der Landesliga 3 und der Bezirksliga 14 angesprochen, kein Anrecht darauf. Einige musste ich darauf hinweisen, dass sie Minus-Punkte für die neue Saison könnten.“
Ein Journalist macht sich aus Prinzip keine Sache zu eigen, nicht einmal eine gute (dieses Prinzip ist auch das Motto des Hanns-Joachim-Friedrichs-Preises).
