Aus rein sportlicher Sicht war das Ahauser Derby zwischen dem 1. FC Odenburg und dem TSV Ahaus sicher das spektakulärste Spiel in der laufenden Kreisliga B-Saison. Erst führte der FCO mit 4:1, dann der TSV mit 6:4 und am Ende gewannen die Oldenburger mit 7:6.
Doch nach dem Schlusspfiff der Partie vom dritten Spieltag wurde es so unruhig, dass sogar die Polizei verständigt wurde. Als die Beamten an der Ridderstraße eintrafen, hatte sich die Situation allerdings schon wieder beruhigt. Dennoch zogen die Vorkommnisse eine Verhandlung vor dem Kreissportgericht in Coesfeld nach sich. Das KSG verhängte am Dienstagabend eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro gegen den TSV Ahaus sowie eine individuelle Strafe von 250 Euro gegen dessen Vorsitzenden wegen grob unsportlichen Verhaltens.
Der hatte sich infolge des späten Oldenburger Siegtreffers nach dem Schlusspfiff so sehr echauffiert, dass er aufs Spielfeld lief und den Schiedsrichter zur Rede stellen wollte. Aus seiner Sicht hätte der siegbringende Freistoß der Oldenburger wegen einer vermeintlichen Schwalbe nicht gegeben werden dürfen.
Der Unparteiische fühlte sich offenbar dadurch bedroht. Da aber Ordner sowie TSV-Spieler den Vorsitzenden vom Schiri fernhielten, konnte der sich in seine Kabine zurückziehen. Vor dieser setzten sich die hitzigen Diskussionen offenbar fort, sodass sich der Vorsitzende des FC Oldenburg veranlasst sah, die Polizei zu rufen.
Langener: „Das können wir nicht dulden“
„Der Vorsitzende hat die Situation als bedrohlich geschildert und auch im Interesse der anwesenden Kinder vorsichtshalber die Polizeit verständigt“, so der KSG-Vorsitzende, Berni Langener. Letztendlich sei die Lage zum Glück aber nicht eskaliert, sodass es bei heftigen Wortgefechten ohne Gewalt, sportrechtlich relevanten Bedrohungen oder Beleidigungen blieb.
Langener betonte, dass sich die TSV-Spieler insgesamt vernünftig verhalten hätten, stellte aber auch klar: „Wir können es nicht dulden, dass ein Schiedsrichter vor einem Vereinsvorsitzenden fliehen muss. Das haben auch alle Beteiligten eingesehen, sodass die Strafen akzeptiert wurden und das Urteil damit rechtskräftig ist.“
Dennoch: Das Rückspiel, das bereits am 3. Oktober stattfindet, steht unter Kreisaufsicht und der TSV Ahaus ist verpflichtet, ein Schiedsrichtergespann anzufordern.