Im Saisonendspurt müssen die Trainer besonders aufpassen, welche Spieler sie einsetzen.

© Sascha Keirat

Stichtag 1. Mai: So ersparen Vereine sich Ärger und Punktabzüge

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Ein spezielles Datum für die Amateurfußballer steht vor der Tür: Ab dem 1. Mai, also kommenden Sonntag, greifen in Sachen Spielberechtigung etwas andere Regelungen. Die können fatale Folgen haben.

Kreis

, 28.04.2022, 05:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Punktabzüge wegen nicht spielberechtigt eingesetzter Spieler haben Vereine in der Vergangenheit in der Spätphase der Saison schon wichtige Punkte gekostet. RW Nienborg II zum Beispiel verpasste aus diesem Grund 2017 sogar den Aufstieg am Grünen Tisch.

Zu solchen Ärgernissen können in erster Linie „festgespielte“ und damit nicht spielberechtigte Akteure führen. Aber auch Spielverzichte oder Nichtantritte sollten ab dem 1. Mai vermieden werden. Denn diese bringen im Saisonendspurt einen Drei-Punkte-Abzug der Mannschaft in der Folgespielzeit.

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Als festgespielt gelten die Kicker, die bei Ablauf des 30. April Spieler der höheren Mannschaft sind. Sie dürfen in den nachfolgenden Punkt- und Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Beispiel: Ein Spieler des SuS Stadtlohn II spielt am Donnerstag (28. April) bei der ersten Mannschaft mit. Damit wäre er fortan offiziell Spieler der Ersten und dürfte bis Saisonende nicht mehr in einer Mannschaft darunter auflaufen.

Ausgenommen von der Regelung sind die Spieler eines höheren Teams, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Bei Sperren beginnt diese Frist erst danach.

Nach oben wechseln geht immer

Die Spielberechtigung für die Punktspiele und eventuelle Entscheidungsspiele der unteren Mannschaft, die ab dem 1. Mai stattfinden, bleibt für den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn er ab dem 1. Mai in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt wird. Schließlich gilt er ja jetzt als Kadermitglied des unteren Teams.

Um beim Beispiel SuS Stadtlohn zu bleiben: Ist ein Spieler der Erstvertretung vor dem 1. Mai zuletzt für die Reserve aufgelaufen, darf er bis Saisonende beliebig zwischen beiden Teams hin- und herwechseln. Faustformel: Nach oben wechseln geht immer.