Zwei Fußballer sind für jeweils ein Jahr gesperrt worden. Im Mittelpunkt ihrer Vergehen stand offenbar der Schiedsrichter.

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Ein Jahr lang gesperrt: Zwei Stadtlohner müssen lange zuschauen

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Zu deftigen Strafen hat das Kreissportgericht zwei Fußballer aus Stadtlohn verurteilt. Beide dürfen nach einem tätlichen Angriff bis April 2023 nicht mehr für ihren Verein auflaufen.

Stadtlohn

, 27.04.2022, 05:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Erst Ende März war ein Stadtlohner Kreisliga-Fußballer bis Ende der laufenden Saison gesperrt worden. Jetzt mussten sich gleich zwei seiner Mitspieler vor dem Kreissportgericht verantworten – und beide wurden für zwölf Monate, also bis April 2023, gesperrt.

Grund für die jeweils einjährige Sperre waren die Vorkommnisse beim Kreisliga B-Spiel zwischen der SpVgg Vreden III und der TG Almsick am 3. April. Die Almsicker verloren die Partie mit 0:2, doch das Ergebnis geriet aufgrund des Verhaltens einiger Gästespieler fast zur Nebensache.

Tätlicher Angriff auf den Schiedsrichter

Wegen eines tätlichen Angriffs auf den Schiedsrichter der Partie hat das Kreissportgericht zwei Almsicker Spieler mit der drastischen Sperre von je zwölf Monaten belegt. Dabei handle es sich allerdings um die Mindeststrafe bei derartigen Vergehen, wie der zuständige Einzelrichter mitteilt.

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Die Szene soll sich etwa in der 60. Minute der Partie in Vreden abgespielt haben. Der Unparteiische habe einem Almsicker die Gelb-Rote Karte zeigen wollen. Dabei sei er dann am Arm festgehalten worden, möglicherweise, um den Griff zur Roten Karte zu verhindern. Der Schiedsrichter habe sich losreißen müssen und anschließend aus Angst vor den Stadtlohnern auf einen Platzverweis verzichtet.

„Auf das Schärsfte zu verurteilen“

Wohl aber fertigte er nach der Partie einen Sonderbericht an, der über den Staffelleiter an das Kreissportgericht ging. Das sah die Aussagen des Unparteiischen für erwiesen an.

Wegen fortlaufender Kritik am Schiedsrichter ist zudem ein weiterer TG-Akteur für drei Wochen gesperrt worden. „Dass ein Schiedsrichter so massiv angegangen wird, dass dieser sogar Angst hat, das Spiel regelkonform zu leiten, ist auf das Schärfste zu verurteilen“, so das Kreissportgericht in seiner Urteilsbegründung.