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Sportgericht zieht Kicker aus Vreden und Stadtlohn aus dem Verkehr
Fußball
Schon vor dem Saisonstart mussten ein Fußballer des FC Vreden und einer der DJK Stadtlohn eine Zwangspause einlegen. Das Kreissportgericht ordnete jeweils eine Einstweilige Verfügung an.
Bevor sie wieder für ihre Mannschaft auf dem Platz stehen dürfen, müssen sich zwei Kicker aus dem Fußballkreis Ahaus/Coesfeld vor dem Sportgericht verantworten. Berni Langener, Vorsitzender des Gerichts, verhängte jeweils eine Einstweilige Verfügung.
Im ersten Fall handelt es sich um einen Spieler, der einer möglichen Strafe in einem früheren Verfahren entgangen war, indem er sich bei seinem Ex-Klub abgemeldet hatte. „Da er aus dem Verein ausgetreten war, hatte er sich der Verfolgung entzogen“, erklärt Berni Langener.
Nun habe sich der Spieler beim FC Vreden angemeldet und dort auch eine Spielberechtigung erlangt. Auf dem Platz stehen darf er vorerst aber nicht. Das Sportgericht will den Fall neu aufrollen und „nach neuerlicher Anhörung eine Entscheidung fällen“, so der Sportgerichts-Vorsitzende.
Im Fall des Stadtlohner Spielers war ein Vergehen in einem Testspiel ausschlaggebend für die Einstweilige Verfügung. In einer Partie der DJK Stadtlohn in Borken soll der Spieler gegenüber der Schiedsrichterin verbal ausfällig geworden sein. Berni Langener: „Sie hatte ihm wohl die Gelbe Karte gezeigt, woraufhin er sie mit unflätigen Ausdrücken beleidigt haben soll.“ Daraufhin habe die Unparteiische den roten Karton gezückt.
In so einem Fall sei es mit der Ableistung der Sperre in Testspielen aber nicht getan. „Sowas ist nicht hinnehmbar“, sagt Berni Langener. „Wir haben bereits eine Stellungnahme vom Verein eingefordert und müssen abwarten, ob sich der Sachverhalt im schriftlichen Verfahren aufklären lässt.“
Anfang des Jahrtausends von der Nordseeküste ins Münsterland gezogen und hier sesshaft geworden. Als früher aktiver Fußball-, Tennis- und Basketballspieler sportlich universell interessiert und immer auf der Suche nach spannenden Geschichten.
