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Spielabbruch in Siegen: SpVgg Vreden will 2:0-Wertung abwenden
Fußball-Oberliga
Das Verbandssportgericht entscheidet im Fall des abgebrochenen Spiels. Die Vredener sehen sich mit Blick auf die Statuten im Recht. „Wir wollen das nicht auf uns sitzen lassen“, sagt der Klubchef.
Das erste Spiel in der Oberliga-Abstiegsrunde gegen den SC Holzwickede hat der westfälische Verband erst einmal abgesetzt. Somit hatte die SpVgg Vreden am Wochenende spielfrei. Und damit Zeit, die Ereignisse vom abgebrochenen Spiel in Siegen am Donnerstag noch mal gründlich aufzuarbeiten und die vom Verbandssportgericht verlangte Stellungnahme anzufertigen. Die sollen die Vredener, genau wie Sportfreunde Siegen, bis Montag einreichen.
Das Verbandssportgericht hat Ende der Woche bereits durchsickern lassen, dass es zu einer 2:0-Spielwertung für die Siegener tendiert, weil die Vredener nicht bereit waren, die Partie auf dem angebotenen Ersatz-Platz zu Ende zu spielen (wir berichteten). Allerdings haben die Gäste bereits vor Ort in Siegen darauf verwiesen, dass der Ausweichplatz nicht auf dem Gelände des Leimbachstadions liegt.
Wegen des hohen Aufwands zu später Stunde traten die Westmünsterländer also die Heimreise an. „Ich konnte mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist“, so der SpVgg-Vorsitzende Christoph Kondring am Sonntag. „Dass jetzt eine Spielwertung gegen uns angedacht ist, wollen wir natürlich nicht auf uns sitzen lassen. Schließlich war es ja nicht unser Fehler, dass das Licht ausgegangen ist. Als Gastgeber muss ich nun mal dafür sorgen, dass ein Spiel ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.“

Der Vereinsvorsitzende Christoph Kondring sieht in der Abreise aus Siegen keinen Fehler bei der SpVgg. © Sascha Keirat
Dass die Vredener mit ihrer Einschätzung durchaus richtig liegen könnten, bestätigt ein Blick in die Durchführungsbestimmungen Fußballverbands. Dort heißt es: „Pflichtspiele können [...] auch unter Flutlicht angesetzt werden. Der Schiedsrichter ist jederzeit berechtigt, eine an der Platzanlage befindliche Beleuchtungsanlage einschalten zu lassen oder auf einen anderen Platz an derselben Spielstätte zu wechseln.“ Und der Platz, den die Siegener am Donnerstag vorgeschlagen hatten, der „Kunstrasenplatz Oberes Leimbachtal“, lag eben nicht auf derselben Anlage, sondern einige Hundert Meter entfernt.
0:2 wäre aufzuholen
Christoph Kondring betont, dass die SpVgg Vreden in diesem Rechtsstreit nicht darauf abzielt, noch die Aufstiegsrunde zu erreichen. Denn dazu hätte sie in der verbleibenden Spielzeit von vielleicht fünf Minuten keine Chance mehr gehabt. Den 0:2-Rückstand noch aufzuholen, das sei aber im Bereich des Möglichen gewesen. „Dass sowas ab und zu mal gelingt, hat man ja allein letzte Woche beim SuS Stadtlohn gesehen“. Der SuS hatte in der Bezirksliga in der Nachspielzeit ein 1:3 in einen Sieg gedreht.
Selbst wenn die Vredener in den verbleibenden Minuten noch ein 2:2 geholt hätten, wäre das ein wichtiger, vielleicht in der Endabrechnung entscheidender Punkt im Rennen um den Klassenerhalt gewesen.
Das Urteil dürfte Anfang der Woche fallen, zumal ja schon für Donnerstag die nächsten Partien angesetzt sind.
Anfang des Jahrtausends von der Nordseeküste ins Münsterland gezogen und hier sesshaft geworden. Als früher aktiver Fußball-, Tennis- und Basketballspieler sportlich universell interessiert und immer auf der Suche nach spannenden Geschichten.
