Sonderregelung: VfL Ahaus II stellt Antrag auf Bezirksliga-Verbleib
Volleyball
Der Westdeutsche Volleyball-Verband hat Sonderregelungen zu Auf- und Abstieg nach Saisonabbruch beschlossen. Davon profitiert vor allem die Zweite des VfL Ahaus in der Bezirksliga.

Der amtierende Kreispokalsieger, der VfL Ahaus II, möchte weiter in der Bezirksliga spielen. Der entsprechende Antrag wurde gestellt. © privat
Das Präsidium des Westdeutschen Volleyball-Verbandes (WVV) hat bekanntlich beschlossen, dass die Saison 2019/2020 aufgrund der Corona-Pandemie abgebrochen wird und somit beendet ist. Dies betrifft den kompletten Spielbetrieb im WVV (Münsterland Zeitung berichtete). Für den aktiven Spielbetrieb wurden Sonderregelungen für den Auf- und Abstieg zur Saison 2020/2021 festgelegt.
"Sportlich faire Lösung"
Das Präsidium entsprach dabei dem Vorschlag des Verbands-Spielausschusses, der im Vorfeld nach eingehenden Diskussionen die Sonderregelung für die Saison 2019/2020 und 2020/2021 erarbeitet und vorgelegt hatte. „Der Verbandsspielausschuss hat in Zusammenarbeit mit dem Verbandsgericht des WVV versucht, eine für die Vereine und Mannschaften sportlich faire Lösung in Bezug auf Auf- und Abstieg in den einzelnen Ligen zu finden“, erklärt Verbandssportwart Markus Jahns.
Allen Beteiligten sei bewusst gewesen, dass „wir möglichst fair und verständlich einen Weg finden mussten, um die Saison 2019/2020 beenden zu können, aber auch, um eine Grundlage zu ermöglichen, in eine neue Saison 2020/2021 starten zu können.“
Keine Meister in allen Spielklassen
In den Regelungen im Frauen-Bereich festgeschrieben ist unter anderem, dass es in dieser Saison keine Meister gibt. Mannschaften, die auf einem Abstiegsplatz stehen, können einen Antrag zum Verbleib stellen, wenn sie in den verbleibenden Spielen rechnerisch noch einen Nichtabstiegsplatz hätten erreichen können. Dieser Fall trifft unter anderem auf die Reserve des VfL Ahaus in der Bezirksliga zu, die nach Abbruch auf dem ersten Abstiegsrang liegt.
Und diese Chance hat Abteilungsleiter Manfred Schlettert wahrgenommen: „Wir werden natürlich durch den Umbruch in der Oberligamannschaft ein wenig durchmischen müssen, in die Zweite rücken einige Nachwuchsspielerinnen auf. Wir denken aber, dass wir die Bezirksliga durchaus angehen können.“
DJK Eintracht II steigt ab
Einen Antrag auf Aufstieg können auch die Teams stellen, die rechnerisch noch einen Aufstiegsplatz hätten erreichen können – diese Chance endet jedoch bei Platz drei. Definitiv absteigen muss die Zweite der DJK Eintracht Stadtlohn aus der Bezirksklasse, da sie zum Zeitpunkt des Abbruchs auch rechnerisch schon abgestiegen war, der Aufstieg aus dieser Klasse verwehrt bleibt hingegen der Ersten der DJK, die als Tabellenzweiter den Ersten Werth III nicht mehr hätte einholen können.
Auch wenn der Start der kommenden Saison ungewiss ist, wurde der Meldebogen für die Vereine bis zum 15. Mai geöffnet. Auch diese Saison werde man flexibel und im Sinne der Vereine gestalten – alles im Wissen, dass es „Härtefälle“ geben wird, so Jahns.