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Punkteverlust möglich: FLVW und Kreis raten Vereinen von 2G für Spieler ab
Fußball
Einige Vereine haben auf ihrer Anlage 2G eingeführt. Auch für Spieler. Das könnte aber zu sportrechtlichen Konsequenzen führen, warnen Verbandsfunktionäre. Sie raten den Klubs daher von 2G ab.
Während Zuschauer auf westfälischen Sportanlagen mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung der 2G-Regelung unterliegen, dürfen Amateurfußballer weiterhin auch mit einem aktuellen PCR-Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Einigen Vereinen greift diese Vorgabe aber nicht tief genug, sie haben von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und 2G auf ihrer Sportanlage eingeführt. Davon raten Funktionäre aber ab.
Der FC Oeding im Fußballkreis Ahaus/Coesfeld hat bereits bei seinen Heimspielen am vergangenen Wochenende die 2G-Regelung angewandt. Das heißt: Auch alle Gäste-Spieler wurden auf ihren Status (geimpft oder genesen) überprüft. „Das ist soweit auch zulässig“, sagt der Kreisvorsitzende Willy Westphal dazu. „Aber wir warnen die Vereine davor, das so zu machen.“
Denn laut Coronaschutzverordnung dürfen Spieler mit gültigem PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) am Spielbetrieb teilnehmen. Westphal: „Sollte ein Gastverein also vors Sportgericht ziehen, weil einer seiner Spieler ausgeschlossen wurde, obwohl er die Vorgaben der Schutzverordnung erfüllt hat, wird er aus meiner Sicht mit großer Wahrscheinlichkeit Recht bekommen und eventuell auch Punkte am Grünen Tisch.“
Manfred Schnieders fordert: „Gleiche Regelung für alle“
Ganz so explizit äußert sich Manfred Schnieders, Vizepräsident Fußball beim Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen, nicht. Im Kern stimmt er dem Kreisvorsitzenden aber zu: „Die Coronaschutzverordnung steht erst einmal über allem. Wenn ein Verein die Regeln derart verschärft und auf einen Gegner trifft, bei dem viele Spieler ungeimpft sind, nimmt er damit Einfluss auf den Wettbewerb. Grundsätzlich sollen für alle die gleichen Regelungen gelten.“ Natürlich könnten sich aber Mannschaften untereinander darauf verständigen, ein Spiel unter 2G-Bedingungen auszutragen.
Wie ein Sportgericht im Fall eines Protests entscheiden würde, darüber wolle Schnieders nicht mutmaßen. Er würde Vereinen aber ebenfalls davon abraten, eigenmächtig die 2G-Regelung durchzusetzen. Anders liege der Fall natürlich, wenn eine Kommune diese Regelung auf ihren Sportanlagen vorschreibe. Dann hätte die Sportgerichtsbarkeit keine Handhabe.
Auf die Bedenken von Willy Westphal hat der FC Oeding übrigens am Mittwoch reagiert, wie der Vereinsvorsitzende Klaus Jägering auf Anfrage erklärt: „Uns war das so nicht bewusst und wir sind dankbar für den Hinweis. Denn wir wollen natürlich keine Verhandlung vor dem Sportgericht riskieren. Wir haben jetzt vereinbart, dass wir für den Fall, dass eine Mannschaft mit Spielern anreist, die einen PCR-Test vorweisen, doch auf unsere Anlage lassen.“
Anmerkung: In unserer Berichterstattung über das Vorgehen des FC Oeding am Dienstag hatte sich Willy Westphal noch positiv dazu geäußert. Es habe sich um ein Missverständnis gehandelt, sagte er am Mittwoch.
Anfang des Jahrtausends von der Nordseeküste ins Münsterland gezogen und hier sesshaft geworden. Als früher aktiver Fußball-, Tennis- und Basketballspieler sportlich universell interessiert und immer auf der Suche nach spannenden Geschichten.
