Waffensammlung im Wohnzimmer Legdener (45) muss 600 Euro für Revolver und Stockdegen zahlen

Legdener (45) muss 600 Euro für illegale Waffensammlung zahlen
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Die Polizei fand und konfiszierte im Februar 2022 im Haus eines 45-jährigen Legdeners mehrere Waffen. Darunter ein sogenannter Stockdegen: eine Dolchklinge, die in einem Gehstock verborgen ist. Auch einen alten Stiftfeuerrevolver hatte er an der Wand hängen.

Der Familienvater beteuerte gleich zu Beginn der Verhandlung am Amtsgericht Ahaus, dass er diese Waffen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Schrottsammler geschenkt bekommen habe und diese lediglich zu Dekoration nutze. Ihm gefallen alte, antike Gegenstände. Die Waffen habe er geschenkt bekommen, lies er über seinen Dolmetscher ausrichten.

Der Revolver hing wohl neben weiteren Gegenständen an der Wand, der Stockdegen lag in einem Tisch unter einer Glasplatte. Immer wieder bekomme er bei Wohnungsentrümpelungen solche Gegenstände geschenkt, erläuterte der Beschuldigte. „Das schenken mir Deutsche, daher bin ich davon ausgegangen, das ist ok“, erläuterte der sechsfache Familienvater.

„Und wenn Sie ein Maschinengewehr geschenkt bekommen hätten? Hätten Sie das auch angenommen?“, wollte der Richter wissen. „Nein, natürlich“, beteuerte der Mann. Der Richter müsse ihm aber glauben, dass er die Waffen wirklich niemals in ihrem eigentlichen Sinn hätte benutzen wollen. „Seien Sie warmherzig“, flehte er den Richter förmlich an.

Da der Legdener gegen das Strafbefehlsverfahren gegen ihn Einspruch eingelegt hatte, fand eine Gerichtsverhandlung statt. Dem Mann wurde illegaler Waffenbesitz vorgeworfen.

Mit dem Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ leitete der Richter seine Urteilsbegründung ein. Hätte der Angeklagte sich erkundigt, hätte ihm klar werden müssen, dass er gegen Gesetze verstoße.

Einspruch fallenlassen

Denn: Der Stockdegen ist in Deutschland sogar komplett verboten. „Sie wussten schon, dass es sich um Waffen handelt, die Sie da in ihrer Wohnung haben“, warf der Richter ihm vor. Daher legte er dem nicht vorbestraften Familienvater nahe, den Einspruch gegen den Strafbefehl, der eine Zahlung von 1100 Euro vorsah, zurückzuziehen.

Ein Gutachten, das den Revolver aufgrund starker Korrosion und Schäden und in Deutschland, zumindest über den legal Weg, nicht käuflicher Munition als unbrauchbar bewertete, die bisherige Straffreiheit des Angeklagten und der Glaube an die Absicht, die Waffen niemals nutzen zu wollen, ließen Richter und Staatsanwaltschaft das Strafverfahren schließlich gegen eine Geldauflage von 600 Euro einstellen.

Handel um Ratenhöhe

Damit war der Legdener einverstanden, erklärte dem Gericht aber sogleich, dass er höchstens 30 Euro im Monat zahlen könne. Nach wortreichen Verhandlungen einigte man sich auf 50 Euro.

Doch auch dabei konnte es schlussendlich nicht bleiben, nachdem dem Richter aufgefallen war, dass die Strafe innerhalb von sechs Monaten abbezahlt sein muss. Außerdem bleiben die beiden genannten Waffen eingezogen, die übrigen konfiszierten Dinge bekommt der Schrottsammler zurück.

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