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Schwerer Missbrauch: Legdener (43) vergeht sich mehrfach an Tochter
Kindesmissbrauch
Mehrfach und auf unterschiedliche Weise hat ein Vater (43) seine Tochter in ihrem Kinderzimmer in Legden missbraucht. Dabei hat der Mann einige Taten mit Fotos und einem Video dokumentiert.
Für das seinerzeit 12- bzw. 13-jährige Mädchen waren es laut ihrer Therapeutin die schlimmsten sechs Monate des noch jungen Lebens. Und auch heute noch leide das Mädchen psychisch schwer unter dem, was sich zwischen September 2018 und Februar 2019 in einem Haus in Legden zugetragen hat.
Der eigene Vater (43) verging sich mehrfach an dem Mädchen. Laut Anklage in mindestens vier Fällen, einer davon schwer. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Legdener an einer Schutzbefohlenen verging und von den Taten auch noch zig Fotos und ein Video machte. Das erfüllt den Tatbestand der Anfertigung pornografischer Schriften.
Angeklagter ist direkt geständig
Für diese Taten musste sich der Mann jetzt vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster verantworten. Und dabei ging es nie um die Schuldfrage. Der Angeklagte war von Beginn an geständig. Es ging um das „Wie“ und „Warum“.
Ausführlich und mit ruhiger Stimme schilderte der Angeklagte im Saal A10 die Taten und seinen bisherigen Lebensweg. Er beschönigte nichts, offenbarte viele Details. Nur an einigen Stellen konnte oder wollte er sich nicht genau an den Ablauf erinnern. So oder so: Die Taten sorgten in dem restlos gefüllten Zuschauerbereich für sichtliche Fassungslosigkeit.
Zu nächtlicher Stunde in das Kinderzimmer
Stets zu nächtlicher Stunde und von seiner Ehefrau unbemerkt schlich sich der Legdener in das Kinderzimmer seiner Tochter. Dabei war er nach eigenen Angaben nur mit einem T-Shirt bekleidet. Stets legte er sich zu seiner Tochter ins Bett, zog diese aus und nahm sexuelle Handlungen in verschiedenen Formen an ihr vor. Dies wurde im Gerichtssaal auch anhand von Fotos bis ins kleinste Detail beschrieben.
Bei nachweislich vier Vergehen im besagten Tatzeitraum machte der Angeklagte Fotos und ein Video. Auch Detailaufnahmen. Zudem räumte er drei weitere Taten ein und schloss auch nicht aus, dass es noch mehr gewesen sein könnten. Allerdings habe er, so der 43-Jährige, die Bilder und das Video nie verbreitet.
Tochter bekommt alles mit
Bei allen Taten ging der Angeklagte davon aus, dass seine Tochter schläft und nichts mitbekommt. „Wie kamen Sie zu der Annahme?“, hakte der Vorsitzende Richter nach. „Naja, sie war ruhig und hat sich nicht bewegt“, so der Angeklagte. Kopfschüttelnd nahm der Richter diese Antwort zur Kenntnis.
Und der Angeklagte irrte sich. Seine Tochter bekam offenkundig alles mit, wie sowohl eine Kripobeamtin als auch die Therapeutin des Mädchens im Zeugenstand berichteten. Beide sagten aus, das Mädchen habe in den Gesprächen mit ihnen zwar weitestgehend auf Details verzichtet, aber sehr wohl bemerkt, was ihr Vater da machte. Sie habe sich wohl aus Scham schlafend gestellt.
Geschädigte muss nicht aussagen
Dem Mädchen selbst wurde durch das umfassende Geständnis des Angeklagten eine Aussage vor Gericht erspart. Auch wurde die Therapeutin mit Einverständnis aller Prozessbeteiligten von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Auch ihre Ausführungen trugen zur Aufklärung bei.
Ans Licht kamen die Taten übrigens, weil sich das Mädchen im Dezember 2018 zunächst einer Freundin offenbarte und im Februar 2019 auch über die Lernplattform IServ die Vertrauenslehrerin kontaktierte und um ein Gespräch bat. Seinerzeit besuchte das Mädchen eine Schule in Ahaus.
So kam der Stein ins Rollen. Zunächst wurden die Eltern vom Jugendamt in die Schule bestellt, ehe die Kriminalpolizei mittels Hausdurchsuchungsbeschluss in Legden Handy und Computer des angeklagten Vaters beschlagnahmte und so das Beweismaterial sicherstellte.
„Probleme mit der Sexualität“
Noch am Tag des Bekanntwerdens packte der Angeklagte seine Sachen und verließ das Haus in Legden, wie die Ehefrau im Zeugenstand schilderte. „Wir hätten ihn auch keinen Tag länger bei uns geduldet.“
Dass der Angeklagte „Probleme mit seiner Sexualität“ hatte und hat, wurde schnell klar. Daraus machte der Mann auch selbst keinen Hehl. Bereits 2016 chattete er wissentlich über mehrere Tage mit einem erst 10-jährigen Mädchen.
Auszugsweise verlas der Richter den Skype-Chat: „Als richtig süß“ bezeichnete der Angeklagte dort das Mädchen. Auch ließ er sich von ihr ein Nacktbild von hinten schicken und schrieb dann dazu: „Ich würde Dich gerne streicheln und umdrehen.“
Pornos auf dem Dienstrechner
Ebenso wurde dem Angeklagten, so berichtete er selbst, in der Vergangenheit mehrfach und bei verschiedenen Arbeitgebern wegen „sexueller Vorfälle“ gekündigt. Einmal soll er eine Arbeitskollegin sexuell belästigt haben, ein anderes Mal seien Pornos auf seinem Dienstrechner gefunden worden.
Als „Anstoß“ zum Missbrauch bezeichnete der Angeklagte die fehlende Sexbeziehung zu seiner Frau. „Nach der Geburt der Kinder ging da nichts mehr.“ So sei er in die Welt der Pornos geflüchtet. Mehr oder weniger per Zufall habe er sich dann auch für Kinderpornos interessiert. Etliche dieser fanden die Ermittler auf der Computer-Festplatte.
Taten dienen der sexuellen Befriedigung
„Leider habe ich dann den Fehler gemacht, auch mal bei meiner Tochter nachzusehen. Ich wollte einfach wissen, wie sie sich da so entwickelt“, führte der Angeklagte aus. Ebenso räumte er ein, dass sein Verhalten nicht zu entschuldigen sei. Aber: „Es hat mich so überkommen, so erregt.“
„Sie haben eine ganze Familie für immer zerstört“, machte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer deutlich. Denn nicht nur die Tochter, sondern auch die Mutter sowie zwei der insgesamt drei Söhne befinden sich wegen der Taten in therapeutischer Behandlung.
Auch der Angeklagte hat eine solche begonnen, um seine „sexuellen Neigungen“ in den Griff zu bekommen. Ein entsprechendes Attest über bereits 30 absolvierte Stunden legte der Verteidiger der Strafkammer vor. Ein Umstand, der strafmildernd wirkte.
Drei Jahre und neun Monate forderte der Staatsanwalt, eine „geringe Haftstrafe“ der Verteidiger und am Ende urteilte die Strafkammer wie folgt: Drei Jahre und drei Monate Haft. Und der Richter stellte klar: „Sie haben allen Ihren Kindern geschadet, alle haben durch die Taten ihren Vater verloren.“
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
