Mitten im Dorf auf dem Parkplatz zwischen Edeka und Sparkasse soll ein 32-jähriger Legdener im September 2022 lautstark gegenüber einem Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung eine Morddrohung ausgesprochen und einen Amoklauf angedroht haben. Und das ist nicht der einzige Punkt, der ihm vor dem Ahauser Amtsgericht vorgeworfen wird. Verhandelt werden außerdem ein Diebstahl und die Übersendung kinderpornografischer Inhalte an einen Minderjährigen.
Vor dem Amtsgericht sagt ein Gemeindemitarbeiter als Zeuge aus. Auf dem nur wenige Hundert Meter vom Rathaus entfernten Parkplatz habe der Beschuldigte ihn angesprochen und sein Leid mit den Verwaltungsmitarbeitern geklagt. Auf den Vorschlag, einen anderen Sachbearbeiter zu kontaktieren, drohte dieser, den Mann zu erschießen, und fügte eine rassistische Beleidigung in Richtung einer Mitarbeiterin an.
Der Legdener habe dabei so laut geschrien und sei so aggressiv geworden, berichtet der 61-jährige Zeuge, dass etwa 20 Personen auf dem Parkplatz verwundert stehengeblieben seien. Im weiteren Verlauf des Gesprächs drohte der Angeklagte an, einen Amoklauf aufs Rathaus zu verüben. „Er würde sich eine Waffe besorgen und auch eine Selbsthinrichtung schloss er nicht aus“, so der Zeuge weiter.
Auf die Frage des Richters nach den Geschehnissen an besagtem Tag äußert der Angeklagte sich knapp. Er könne sich nicht an dieses Gespräch erinnern. Er macht deutlich, dass er sich als Opfer sieht. Er habe eine schlechte Kindheit gehabt, sei zeitweise im Heim und bei Adoptiveltern aufgewachsen. Aus purer Verzweiflung trinke er wieder viel Alkohol und sei psychisch instabil.
Das Verhältnis zwischen ihm und den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, insbesondere dem Fachbereich eins, Bürgerservice und Soziales, sei schlecht. Unbegründet würde ihm Sachbeschädigung vorgeworfen und die Mitarbeiter hätten dafür gesorgt, dass er seine letzte Anstellung bei einer örtlichen Baufirma, wo er als Bauhelfer eingestellt war, verloren habe.
Auffälliges Verhalten
Angeklagt war zudem ein Diebstahl. Der 32-Jährige soll aus einem Supermarkt an der Friedrich-Castelle-Straße Lebensmittel gestohlen haben. Eine Mitarbeiterin hat noch versucht, ihn am Rucksack festzuhalten. Da er diese mit einer Abwehrbewegung abschüttelte, legte das Gericht diese Tat als räuberischen Diebstahl aus. „Ich hatte Angst, dass die Cops mich erwischen“, erklärt der Angeklagte im Bewusstsein seiner offenen Bewährungsstrafen.
Ungewöhnlicher Umgangston
An eine Sprachnachricht mit kinderpornografischem Inhalt, die er einem minderjährigen Jungen im Oktober 2022 geschickt haben soll, erinnert sich der 32-jährige Legdener erst, nachdem ihm der Richter auf die Sprünge geholfen hat. Zwar gab er daraufhin zu, in dieser Sprachnachricht sexualisierte Sprache genutzt zu haben, doch das sei der normale Umgangston zwischen ihm und dem Jungen gewesen. Deswegen und weil der Angeklagte den Jungen niemals berührt oder zu sexuellen Dingen aufgefordert hat, wurde dieser Vorwurf fallengelassen.
Das Bild, das im Laufe der Verhandlung durch Zeugenaussagen und den Bericht der Bewährungshelferin entsteht, ist nicht das eines Opfers. Immer wieder raste der Angeklagte aus, begehe Diebstähle, spreche Drohungen aus und halte sich selten an Vereinbarungen, so die Bewährungshelferin in ihrem Bericht.
Sie stellt dem Angeklagten eine schlechte Sozialprognose aus und verweist auf seine bestehenden psychischen Probleme. Eine frühere Begutachtung bescheinigt eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer Impulsstörung, einer Borderline-Störung und eines fetalen Alkoholsyndroms.
Keine Gewalteinwirkung
Ein Jahr und einen Monat wird der Legdener im Gefängnis darüber nachdenken können, wie sein Leben weitergehen soll. „Sie müssen ernsthaft an sich arbeiten. Holen Sie sich aktiv Hilfe!“, gab der Richter dem Angeklagten ausdrücklich mit auf den Weg.
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