Bereits seit dem Mittelalter gibt es die Tradition des christlichen Osterfeuers. Seit wann die Heimatvereine Legden und Asbeck ihre öffentlichen Osterfeuer, zu denen alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, schon anbieten, weiß niemand so genau. Fakt ist, dass der Heimatverein Legden in diesem Jahr kein Osterfeuer abbrennen wird.
„Die Fläche beim Dorf Münsterland steht uns bedauerlicherweise nicht mehr zur Verfügung“, erklärt der Vorsitzende des Heimatvereins Gerhard Heuser im Gespräch mit der Redaktion. „Uns ist wichtig, einen aus dem Dorfkern fußläufig zu erreichenden Standort zu haben“, so Heuser weiter. „Da ein solcher Platz nicht gefunden wurde, können wir kein Feuer abbrennen.“
Trotzdem muss niemand auf ein Osterfeuer verzichten. Denn der Asbecker Heimatverein lädt alle Interessierten am Ostersonntag, 9. April, ein, am Osterfeuer teilzunehmen, schreibt der Vorsitzende Bernhard Laukötter in einer Pressemitteilung des Vereins. Wie gewohnt wird ab 19.30 Uhr auf der Johanneswiese, dem Acker der Familie Schulze Vasthoff, das Feuer entzündet.
Das Feuerholz sammeln alle Jugendlichen ab 16 Jahren am Karsamstag im Dorf ein. Dazu treffen sie sich um 8.30 Uhr gegenüber der Volksbank. Die Abholung von Holz aus dem Außenbereich kann bei Louis Hollard unter Tel. (0170) 2051061 und Florian Heidbrink unter Tel. (0151) 14795019 angemeldet werden.
Inwieweit weitere Legdener oder Asbecker Vereine oder Institutionen Osterfeuer angemeldet haben, konnte aus dem Rathaus am Montag nicht beantwortet werden. Auf der Internetseite (www.legden.de) der Gemeinde kann aber jeder nachlesen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein sogenanntes Brauchtumsfeuer, und darum handelt es sich bei den Osterfeuern, legal brennen darf.
„Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist“, kann man dort lesen.
Definiertes Brenngut
Auch die Art des Brenngutes ist genau geregelt. „Im Rahmen sogenannter Brauchtumsfeuer dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden“, ist zu lesen.
Kurzentschlossen eine Veranstaltung ins Leben zu rufen und ein Osterfeuer abzubrennen, ist nicht möglich. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Brauchtumsfeuer spätestens 14 Tage vor ihrer Durchführung bei der Gemeinde Legden anzuzeigen sind. Diese Frist ist schon verstrichen.
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