Trotz niedriger Inzidenz: Keine Sonderregeln für Bottrop

Coronavirus

Der Corona-Krisenstab der Stadt Bottrop hat beschlossen, keine weiteren Lockerungen zu beantragen. Möglich wäre das, da die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt unter 50 liegt.

Bottrop

von Dorstener Zeitung

, 08.03.2021, 19:20 Uhr / Lesedauer: 1 min
In Bottrop wird es vorerst keine Lockerungen bei der Öffnung der Geschäfte geben, obwohl die 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt.

In Bottrop wird es vorerst keine Lockerungen bei der Öffnung der Geschäfte geben, obwohl die 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt. © picture alliance / Daniel Bockwoldt/dpa

Die Regelungen zur Öffnung des Einzelhandles, die die neue Coronaschutzverordnung des Landes seit Montag (8. März), vorsieht, gelten ohne jede Ergänzung und Erweiterung auch für das Bottroper Stadtgebiet. Der Krisenstab der Stadt Bottrop hat beschlossen, dass trotz der derzeitigen niedrigen 7-Tages-Inzidenz unterhalb der 50-er Marke, keine Lockerungen angestrebt werden, die über die Regelungen des Landes hinausgehen.

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Die neue Verordnung lässt den Kommunen zwar diesen Spielraum, der in Abstimmung mit Land getroffen werden kann, der Krisenstab hält dies aber im Hinblick auf die Pandemiebekämpfung für nicht zielführend. In Bottrop gilt daher, was auch in den Nachbarstädten und ansonsten in gesamt NRW gilt.

Krisenstab will Bottroper nicht verunsichern

Würden die Inzidenzwerte wieder steigen, müssten Sonderregelungen einer Kommune wieder zurückgenommen werden, was unweigerlich zu Verunsicherungen führen würde. Im Hinblick auf eine verstärkte Testung der Bevölkerung in den kommenden Wochen, geht der Krisenstab davon aus, dass dann auch die Inzidenzwerte eventuell wieder steigen werden und die 50-Marke schnell wieder gerissen wird.

Zudem sollte eine neue landesweite Regelung, die gerade in Kraft tritt und landesweit im Einzelhandel erst einmal umgesetzt werden muss, nicht durch lokale Bestimmungen verkompliziert werden.