RAG auch nach 2018 in der Pflicht
Bergbauschäden
Die Erde rumpelt, die Möbel wackeln: Kirchhellener und Grafenwälder wissen, dass unter ihren Füßen, in 1150 Metern Tiefe, Kohle abgebaut wird. Die Abbautätigkeit im Bergwerk Prosper Haniel hat Auswirkungen auf ihre Häuser. Es können Schäden auftreten.

Im Bereich der Zeche Prosper-Haniel in Bottrop haben im Jahr 2015 Hauseigentümer der RAG 2101 Schäden gemeldet.
Der Sprecher der Ruhrkohle AG, Christof Beike, bestätigte auf Anfrage der Dorstener Zeitung, dass sein Unternehmen noch in den „nächsten Jahrzehnten“ mit Reklamationen von Hausbesitzern rechne, die Risse im Verputz oder Schieflagen beanstanden. „Wir übernehmen auch nach Ende der Steinkohleproduktion in 2018 die Verantwortung für die vom Bergbau verursachten Schäden. Das ist eine Aufgabe der RAG“, sagte Beike.
Der Schaden an Häusern kann mitunter beträchtlich sein. In 90 Prozent der Schadensfälle hat es die RAG aber „nur“ mit Summen bis zu 5000 Euro zu tun. Damit werden Risse im Verputz oder in Wänden, Schäden an Außenanlagen oder Gebäudeschieflagen beseitigt.
1822 Schäden bis August
Allein im Bereich des Bergwerkes Prosper Haniel hätten Hauseigentümer in 2015 der RAG 2101 Schäden gemeldet. Bis August 2016 seien es noch einmal 1822 Schadensmeldungen gewesen. „Der Abbau des Bergwerks Prosper-Haniel wird noch bis Ende 2018 weitergeführt. Die Einwirkungen reichen vom südwestlichen Teil von Kirchhellen bis Grafenwald sowie nach Westen bis an den Rand von Dinslaken beziehungsweise Hünxe“, beschreibt Beike grob, in welchem Bereich sich die Abbautätigkeiten bemerkbar machen könnten.
Die genauen Grenzen des Einwirkungsbereiches habe die RAG in einem Bürgerinformationsdienst umrissen. Er kann im Internet unter www.bid.rag.de abgerufen werden.