Antrag stellen: 5.000 Euro für Betroffene im Bottroper Apothekerskandal
Apothekerskandal
Opfer des Bottroper Apothekerskandals sollen vom Land entschädigt werden. Sie können ab sofort 5.000 Euro beantragen.

Der Bottroper Apotheker Peter S. hatte jahrelang Krebsmedikamente gestreckt und wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. © picture alliance/dpa
Im Dezember hatte der Landtag beschlossen, zehn Millionen Euro für die Opfer des Apothekerskandals bereitzustellen. Nun können die Betroffenen Anträge stellen und eine einmalige Zahlung von 5.000 Euro erhalten. Das teilt die Bottroper Landtagsabgeordnete Anette Bunse (CDU) mit. „Wir ermöglichen finanzielle Entschädigungsleistungen für die Betroffenen. Das ist eine Geste, mit der wir unsere Solidarität mit den Opfern dieses fürchterlichen Geschehens zeigen“, so Bunse.
Für die Antragstellung steht ein Formular auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Antragsunterlagen können dann ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder per Post übersandt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2022 möglich.
Die sogenannten Billigkeitsleistungen richten sich an Personen, die ausweislich des Strafrechtsurteils des Landgerichts Essen von den vorsätzlichen Verstößen des Bottroper Apothekers gegen das Arzneimittelgesetz betroffen waren, beziehungsweise deren Hinterbliebene.
Der Bottroper Apotheker Peter S. hatte jahrelang Krebsmedikamente gestreckt und wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht urteilte aber nur in Sachen Betrug, nicht wegen einer Körperverletzung der Betroffenen. Ein Nachweis, welche Patientinnen und Patienten unterdosierte Krebsmedikamente bekommen haben, war im Prozess nicht möglich. Der Apotheker hatte bis zuletzt geschwiegen.
Weitere Informationen, Formulare und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier: www.mags.nrw/unterstuetzung-betroffene-bottrop