Persönliche Daten an Bundeswehr und Co. - Gemeinde weist auf Widerspruchsrecht hin

Persönliche Daten

Persönliche Daten werden von Städten und Gemeinden mindestens einmal jährlich für diverse Zwecke an Dritte weitergegeben. Wer das nicht möchte, der muss widersprechen.

Herbern, Ascheberg, Davensberg

, 03.12.2021, 07:05 Uhr / Lesedauer: 1 min
Gemeinden und Städte geben personenbezogene Daten an Dritte weiter, dies kann nur mit einem Widerspruch verhindert werden.

Gemeinden und Städte geben personenbezogene Daten an Dritte weiter, dies kann nur mit einem Widerspruch verhindert werden. © (A) Jörg Heckenkamp

Wer nicht widerspricht, dessen Daten werden regelmäßig an Kirchen bzw. Religionsgesellschaften, Parteien und Wählergruppen oder Adressbuchverlage gesandt. Die Daten von noch 17-Jährigen, die im kommenden Jahr volljährig werden, gehen darüber hinaus an die Bundeswehr. Wer nicht damit einverstanden ist, dass sein Daten herausgegeben werden, den weist die Gemeinde Ascheberg nun auf sein bzw. ihr Widerspruchsrecht hin.

Im aktuellen Amtsblatt geht es zunächst um die Datenübermittlung 17-Jähriger an die Bundeswehr. Wer nicht widerspricht, dessen Familienname, Vorname und Anschrift wird an den Bund zum 31. März 2022 übermittelt. Diese Gruppe bekommt dann Informationsmaterial über die Arbeit der Streitkräfte. Wer dem nicht widerspricht, dessen Daten werden nach Ende des Jahres 2022 gelöscht.

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Auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht möchten, dass ihre Daten an Kirchen, Parteien, Adressbuchverlage oder für Ehe- und Altersjubiläen weitergegeben werden, können dem im Bürgerbüro in Ascheberg, in Herbern oder schriftlich widersprechen. Daten an weitere Dritte für Werbung oder Adresshandel werden nur nach vorheriger Einwilligung weitergegeben.

Widersprüche können nur persönlich oder schriftlich eingelegt werden und müssen sich an die Gemeinde Ascheberg, Bürgerbüro, Dieningstraße 7 in 59387 Ascheberg richten. Außerdem muss im Bürgerbüro ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

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