Hayfield-Festival: Party oder Wahlkampf?
Alle gegen die UWG
Auf der Amtswiese soll 2014 wieder das Hayfield-Festival stattfinden. Veranstalter ist die Unabhängige Wählergemeinschaft UWG, und der Termin - vor der Kommunalwahl - scheint den Entscheidungsträgern in der Verwaltung nicht zu passen. Umgekehrt glaubt der UWG auch niemand so recht, dass es bei dem Festival in erster Linie nur um Kultur gehen soll.

Das Hayfield-Festival im Juni 2012 auf der Amtswiese in Herbern war ein Erfolg. Den möchte die UWG wiederholen - allerdings nur im Mai, vor der Kommunalwahl.
Die Unabhängigen hatten bei der Verwaltung beantragt, das Hayfield-Festival am 10. oder 17. Mai - also vor der Kommunalwahl - zunächst auf Schlingermanns Weide in Ascheberg zu veranstalten. Hier sagte Bürgermeister Dr. Bert Risthaus „Nein“, denn für Schlingermanns Weide gibt es einen Bebauungsplan, dessen Festsetzungen ein solches Festival dort unmöglich machen. Also will die UWG ausweichen – auf den Ort, der schon 2012 ein gutes Pflaster war: Die Amtswiese in Herbern. Damals fand das Festival am 2. Juni statt. Doch in den Juni will die UWG im Jahr 2014 nicht gehen – für sie kommen laut Verwaltung nur die beiden Mai-Termine in Frage. Dass die Kommunalwahl am 25. Mai stattfindet, spielt laut Fraktionschef Volker Müller-Middendorf keine Rolle: „Für uns steht das kulturelle Angebot im Vordergrund.“
Das nehmen ihm die politischen Gegner natürlich nicht ab – und auch Bürgermeister Risthaus ist skeptisch: „Das Festival wäre zu diesem Zeitpunkt – im Gegensatz zu 2012 – eine eindeutig politisch motivierte Veranstaltung.“ Würde diese genehmigt, müssten auch allen anderen Parteien erlaubt werden, dort Wahlwerbung zu machen. „Auch solchen, die gar nicht in Ascheberg antreten“, so Risthaus, der entsprechende Anträge zum Beispiel von rechtsextremen Parteien befürchtet. Ein ganz anderes Problem ist die Zuständigkeit: Im Gegensatz zu Schlingermanns Weide gibt es für die Amtswiese keinen Bebauungsplan, über eine Nutzung wird in der Verwaltung nach Einzelfällen entschieden. „Da es hier um politische Aktionen geht, haben wir jedoch eine Grundsatzentscheidung zu treffen: Wollen wir solche Veranstaltungen erlauben oder nicht?“, meint Risthaus. „Und damit ist nicht die Verwaltung zuständig, sondern der Rat der Gemeinde.“