Ascheberg will Flüchtlingsbusse zurückschicken

Überlastung angezeigt

Die Grenze sei erreicht: Aschebergs Bürgermeister Dr. Bert Risthaus (CDU) hat eine Überlastungsanzeige an die Bezirksregierung Arnsberg geschrieben. Kernbotschaft: Wenn die Gemeinde künftig ohne Absprache neue Flüchtlinge zugewiesen bekommt, werde er die Personen zurückschicken.

ASCHEBERG

, 14.10.2015, 17:11 Uhr / Lesedauer: 1 min
Durch den Bürgerkrieg in Syrien sind in den letzten Monaten viele Flüchtlinge nach Dortmund gekommen. Die Flüchtlings-Erstaufnahme in Hacheney - dort entstand dieses Bild - ist derzeit immer wieder überlastet.

Durch den Bürgerkrieg in Syrien sind in den letzten Monaten viele Flüchtlinge nach Dortmund gekommen. Die Flüchtlings-Erstaufnahme in Hacheney - dort entstand dieses Bild - ist derzeit immer wieder überlastet.

Fast 40 neue Asylbewerber pro Woche müsse die Gemeinde Ascheberg laut Risthaus mittlerweile unterbringen. Rat und Verwaltung seien bemüht, Wohnungen zu erwerben oder anzumieten, außerdem sind zwei Übergangsheime für insgesamt 150 Personen geplant. „Diese Gebäude sind aber gerade einmal in der Planung und stehen daher nicht sofort zu Verfügung“, schreibt das Gemeindeoberhaupt an die für Flüchtlingsangelegenheiten zuständige Bezirksregierung Arnsberg.

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Derzeit könne Ascheberg noch rund 40 Plätze zur Verfügung stellen. „Ich zeige daher an, dass die Gemeinde danach überlastet und voraussichtlich nicht weiter in der Lage sein wird, weiteren Personen Obdach zu gewähren.“ Eine dauerhafte Unterbringung von Flüchtlinge in Turnhalle lehnt Risthaus ab, da diese Räume für Schul- und Vereinssport sowie für kulturelle Veranstaltungen benötigt würden.  

"Ohne Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse"

Zuweisungen an die Gemeinde sollten deshalb künftig nur nach Absprache mit dem Bürgermeister erfolgen. Andernfalls wolle er die Personen „zwecks Vermeidung von Obdachlosigkeit“ wieder zurückschicken, so Risthaus. Außerdem behalte er sich vor, unabgestimmte Zuweisungen „wegen fehlender Verhältnismäßigkeit vor dem Verwaltungsgericht anzufechten“. Überhaupt geht das Gemeindeoberhaupt davon aus, dass die Zuweisungsbescheide der Bezirksregierung rechtswidrig sind, da diese „ohne Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse“ agiere.

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Die Bezirksregierung will das Schreiben nun juristisch prüfen lassen. „Grundsätzlich ist unsere Rechtsauffassung aber eindeutig: Die Kommunen sind gesetzlich zur Aufnahme verpflichtet“, erklärt Pressesprecher Ralf Ziekanowski. Für Ascheberg seien derzeit ohnehin keine Zuweisungen vorgesehen. „Falls sich das ändert, müssen wir schauen, ob Herr Risthaus wirklich den Bus zurückschickt. Dann sehen wir weiter.“

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