A1-Ausbau: Ascheberg im Zwist mit Straßen NRW
Forderungen abgelehnt
Bei der Planung des A1-Ausbaus zwischen Münster und dem Kamener Kreuz gibt es Streit. Straßen NRW hat bei einem Erörterungstermin zentrale Forderungen der Gemeinde Ascheberg abgelehnt. Dabei geht es unter anderem um Lärmschutz. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Im Bürgerforum an der Dieningstraße hängen die ausführlichen Pläne für den Ausbau der A1 auf dem Gemeindegebiet Ascheberg.
Derzeit finden in Ascheberg Erörterungstermine von Straßen NRW statt. Über den ersten Tag der Anhörung, bei der die Gemeinde ihre Standpunkte vertrat, berichtete Fachbereichsleiter Klaus van Roje am Dienstagabend dem Planungsausschuss.
Ist die Gemeinde einverstanden mit den bisherigen Plänen?
Nein, sie hat etliche Einwendungen gemacht. Etwa zum Lärmschutz. So möchte die Gemeinde, dass die Lärmschutzwand im Bereich Herbern nicht nur 8,50, sondern 12 bis 13 Meter hoch ist.
Was hat der Landesbetrieb geantwortet?
Er habe das abgelehnt, sagt van Roje, mit dem Hinweis, die vorgesehenen Maßnahmen würden einen „Lärm-Vollschutz“ bieten.
Gibt's weitere strittige Punkte?
Ja, etwa die Behandlung von Oberflächenwasser, das auf der Autobahn und an den Rastplätzen anfällt. Oder das Thema Ersatzpflanzungen von Büschen und Bäumen. Die Gemeinde-Forderungen dazu hat der Landesbetrieb in der Erörterung abgelehnt.
Gibt es auch Forderungen, denen zugestimmt wurde?
Das auch, etwa in Sachen Sichtschutzzaun an Rastplätzen. Außerdem besteht die Chance, dass der Landesbetrieb teureren Flüsterasphalt benutzt, weil eine neue Prognose mehr Lärm bis 2030 vorhersagt.
Wer entscheidet letztendlich?
Das macht die Bezirksregierung. Sie muss die Einwände der Beteiligten abwägen und dann Entscheidungen treffen.
Um welchen Autobahn-Abschnitt geht es?
Um das etwa 11,4 Kilometer lange Teilstück zwischen den Anschlussstellen Hamm-Bockum/Werne und der Anschlussstelle Ascheberg.
Am Montag, 27. Juni kamen die sogenannten Träger öffentlicher Belange, also etwa die Gemeinde Ascheberg zu Wort
Am Mittwoch war es die Erörterung der Einwendungen von Privaten.
Am Donnerstag und Freitag werden täglich ab 9 Uhr grundstücksbezogene Einwendungen Privater erörtert. Im Mittelpunkt stehen die Umweltverträglichkeit des Projekts und die Rechte und Belange betroffener Bürger.
Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Träger öffentlicher Belange, Beteiligte und Betroffene, die schriftlich zum Verfahren Stellung genommen haben.
Weitere Informationen gibt es bei der .