Nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete kommen ins Heeker Rathaus

Coronavirus

Trotz der vierten Welle der Corona-Pandemie bleiben die Türen des Rathauses für die Heeker Bürger geöffnet. Allerdings gilt ab sofort die 3G-Regel. Und noch etwas Weiteres muss beachtet werden.

Heek

, 16.12.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die Türen des Rathauses bleiben trotz Corona geöffnet. Dafür gilt für Besucher ab jetzt die 3G-Regel.

Die Türen des Rathauses bleiben trotz Corona geöffnet. Dafür gilt für Besucher ab jetzt die 3G-Regel. © Markus Gehring

Hundeanmeldung, Meldebestätigung oder Terminreservierung zur Eheschließung – vieles können die Heeker mittlerweile ganz bequem vom Handy oder Computer aus erledigen. Wer aber dennoch in diesen Zeiten ins Rathaus möchte, der muss ab jetzt die 3G-Regel beachten. Ohne Ausnahme.

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Ab sofort dürfen nur noch Geimpfte, Genesene oder gültig negativ getestete Personen das Rathaus und damit auch das Bürgerbüro sowie sämtliche Außenstellen der Gemeindeverwaltung betreten. Dafür aber bleiben die Rathaustüren geöffnet. Das war in Zeiten der Pandemie nicht immer so.

3G-Nachweis muss mitgeführt werden

Wichtig ist, darauf weist die Gemeinde ausdrücklich hin, dass ein entsprechender 3G-Nachweis mitgeführt und nach Aufforderung auch vorgezeigt wird. Für Personen mit Testnachweis gilt, dass dieser tagesaktuell sein muss.

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Das Vorgehen der Gemeinde ist keine Willkür, sondern dient dazu, die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Virus zu reduzieren.

Tipp: Im Vorfeld Termin vereinbaren

Tipp für alle, die ihr Anliegen persönlich im Rathaus klären wollen oder müssen: Eine vorherige Terminvereinbarung spart Wartezeit. So wird zugleich auch verhindert, dass sich zu viele Personen gleichzeitig auf den Fluren aufhalten. Terminanliegen sollen zudem bevorzugt behandelt werden.

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