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Markierung auf Hauptstraße: Neue Runde im Kuriosum mit Polizei
Straßensanierung
Die neue Fahrbahnmarkierung auf der Hauptstraße wirft noch immer Fragen auf. Noch immer macht diese in der gewählten Art und Weise an einer Stelle keinen Sinn. Jetzt reagiert sogar die Polizei.
Eigentlich hätte das Problem mit der fehlerhaften Fahrbahnmarkierung in Nienborg im Bereich Burg/Steinweg längst behoben sein sollen. Doch noch immer ziert dort (Stand 9. September) eine durchgezogene Linie die Straße. Sehr zum Unmut von Straßen-NRW. Und jetzt reagiert sogar die Polizei mit einer besonderen Maßnahme.
Zur Erklärung: Im Zuge der umfangreichen Sanierung der L573 im Auftrag von Straßen-NRW wurde auch die Hauptstraße mitten durch Nienborg an einigen Stellen ausgebessert. Auch das Auftragen einer neuen Fahrbahnmarkierung gehörte dazu. Doch genau dabei ist der ausführenden Straßenbaufirma, genauer gesagt dem Markierer, Mitte August ein Fauxpas unterlaufen.
Durchgezogene Linie
Denn anstelle der notwendigen gestrichelten Linie wurde kurzerhand eine durchgezogene Linie aufgetragen. Und schon ist das Abbiegen, je nachdem von wo man kommt, in die Burganlage, den Steinweg oder nach links auf die Hauptstraße nicht mehr möglich. Kurios: Eine erste Ausbesserung im Bereich des davor gelegenen Parkplatzes ist bereits erfolgt. Aber warum nicht überall?
Etwas, das auch bei Straßen-NRW auf Unverständnis stößt. „Da wird noch mal nachgebessert. Die durchgezogene Linie kommt da natürlich weg“, so Stefan Elsinghorst vom Landesbetrieb. Warum und wieso die von Straßen-NRW beauftragte Straßenbaufirma das nicht schon längst gemacht hat, bleibt unklar.
Welche Rolle spielt der Gullideckel?
Eine Möglichkeit: Die durchgezogene Linie wird durch einen nicht markierten Gullideckel unterbrochen. Diese werden grundsätzlich nicht markiert, da sich diese samt Linie in sich drehen können – zum Beispiel durch Erschütterung. Also denkbar, dass die Mitarbeiter dachten, das durch die Unterbrechung die durchgezogene Linie aufgehoben sei.
Das dem nicht so ist, stellt Fahrschullehrer Ingo Richter klar. „Die Linie ist durchgezogen. Es ist praktisch wie eine Wand. Sie darf nicht überquert werden.“ Und wenn das beispielsweise ein Fahrschüler während der Fahrprüfung dennoch mache, sei diese schlagartig beendet. „Jahrelang war das Abbiegen hier erlaubt und jetzt auf einmal nicht mehr. Das ist ärgerlich.“
Die Gesamtabnahme naht
Doch Abhilfe naht. Die Gesamtabnahme der Baumaßnahme durch Straßen-NRW ist am 28. September. Spätestens bis dahin würde es Sinn machen, den Fauxpas komplett auszubügeln. Auch im Interesse der Straßenbaufirma aus Bramsche. Noch besser wäre natürlich eine kurzfristiges Ausbügeln.
Und mittlerweile ist sogar die Kreispolizeibehörde über den Vorfall informiert. Denn normalerweise würde ein Überqueren der durchgezogenen Linie ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Höhe variiert je nach Art und Weise. Doch in Nienborg ist diese Straßenverkehrsregel an besagter Stelle jetzt außer Kraft gesetzt.
„Alle Kollegen wurden über den Vorfall informiert. Sie wissen also, dass es dort diese fehlerhafte Markierung gibt. Darum werden sie auch nicht einschreiten, wenn jemand diese Linie überfährt“, stellt Kreispolizei-Pressesprecher Dietmar Brüning auf Anfrage klar. Sprich: Es gibt weder eine Verwarnung noch ein Bußgeld.
Etwas, auf das sich nun auch Ingo Richter berufen würde, wie er sagt, wenn einer seiner Fahrschüler in der Prüfung diesen „Fehler“ begehen würde. Aber er sagt auch: „Natürlich würde dann im Nachgang besprochen, dass das Überqueren eigentlich nicht erlaubt ist.“
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
