An einem Spielplatz in der Dinkelgemeinde soll ein 33-Jähriger seinen Schwager mit Fausthieben attackiert haben. Zumindest hatte letzterer dies zur Anzeige gebracht. Zur Hauptverhandlung erschien er dann nicht vor Gericht.

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Nasenbeinbruch nach Prügel: Heeker zeigt an – und schwänzt Prozess

rnKörperverletzung

Eine triftige Begründung hatte ein 33-Jähriger, warum er Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegte. Er sei an besagtem Tag gar nicht am Tatort gewesen. Belegen musste er das nicht mehr.

Heek

, 08.02.2022, 17:16 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ein wenig Unverständnis war dem Richter im Amtsgericht früh anzumerken. Ein Heeker hatte einen Nasenbeinbruch nach einer Schlägerei zur Anzeige gebracht – und erschien dann selbst nicht zur Hauptverhandlung.

Diese hatte der beschuldigte 33-Jährige, ebenfalls aus der Dinkelgemeinde, erwirkt, in dem er Einspruch gegen den Strafbefehl über 50 Tagessätze eingelegt hatte. Die Begründung war einfach: „Ich war an dem Tag gar nicht vor Ort.“

Im April 2021 soll es zwischen dem Angeklagten und seinem Schwager an einem Spielplatz zu einem Disput gekommen sein. Mehrere Faustschläge soll der Heeker dem Zeugen ins Gesicht versetzt haben, ein Nasenbeinbruch sei die Folge gewesen.

Ebenso soll der Beschuldigte seinen Schwager mit „Du Arschloch“ beleidigt haben. Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung war entsprechend im Strafbefehl notiert.

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Doch diesen wollte der Angeklagte nicht akzeptieren. Er sei im besagten Zeitraum nicht in der Nähe des besagten Spielplatzes gewesen, betonte er. Diese Aussage passe übrigens gut ins Gesamtbild des Mannes seiner Schwester: „Er behauptet immer wieder etwas.“ Das ließe sich auch aus der Aktenlage nachvollziehen.

Unterstellungen seien beim Zeugen an der Tagesordnung

Der Richter fragte, ob es familiäre Konflikte gebe? „Er mag uns nicht.“ Mit „uns“ meinte der 33-Jährige die „angeheiratete Familie“. Seine Verteidigerin ergriff daraufhin das Wort: Der Schwager sei Alkoholiker, Quartalstrinker. „Dann unterstellt er immer wieder etwas. Immer, wenn er Alkohol trinkt, geht das von vorne los“, erklärte sie. Das stelle auch die Beziehung zur Schwester des Angeklagten immer wieder auf eine harte Probe.

Kontakt zu seiner Schwester habe er sehr wohl, erläuterte der 33-Jährige dem Richter und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft: „Sie hätte die Anzeige auch zurückgezogen.“ Ob er sich denn in die Beziehung zwischen Schwester und Schwager mal eingemischt habe und es deshalb zu dieser Handgreiflichkeit gekommen sei, fragte der Richter.

„Nein.“ Die Antwort des Angeklagten war deutlich. Kontakt zu seinem Schwager habe er im Gegensatz zur Schwester vor der Verhandlung nicht gehabt.

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Der Richter verlas ein Attest des behandelnden Arztes, in dem die Nasenbeinfraktur festgestellt wurde. Auch habe der Zeuge dem Arzt von dem Vorfall geschildert. „Er kann auch im Suff gefallen sein“, meinte die Verteidigerin darauf.

Verfahren wird wegen geringer Schuld eingestellt

Dass er auf dieser Basis den Angeklagten nicht einfach freisprechen könne, das stellte der Richter fest. Weil eben der Hauptbelastungszeuge fehlte. „Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wir setzen neu an und laden den Zeugen mit Nachdruck ein. Oder wir stellen ein“, richtete er sich vor allem an die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Diese stimmte letztlich einer Einstellung wegen der geringen Schuld und des fehlenden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung zu.

Die Verteidigerin hatte schon angekündigt, dass der Angeklagte zu einem neuen Termin zwei Entlastungszeugen benennen würde. Der Richter zeigte sich noch einmal verärgert ob der unbefriedigenden Situation: „Es ist immer ärgerlich, wenn Aussage gegen Aussage steht und der Hauptbelastungszeuge nicht erscheint.“

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Da der Angeklagte noch vorstrafenfrei sei und dem Zeugen die Verhandlung offensichtlich nicht so wichtig erscheine, könne er die Einstellung aber vertreten. Verteidigung und Angeklagter stimmten dem zu – vor allem, weil letzterer keine Kosten aus dem Verfahren zu tragen hat.