Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff (l.), Ludger Gausling (M.) und Sergej Ledowski (Technischer Leiter FIT) freuten sich im Frühjahr 2020 darüber, dass beim „Farm Innovation Team“ die ersten Masken produziert wurden. Nun hat das Unternehmen wegen der Unterbringung von polnischen Mitarbeitern eine Strafanzeige am Hals.

© Bastian Becker

Nach illegaler Mitarbeiter-Unterbringung: Strafanzeige gegen Heeker Firma

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Im März wurden über 20 Mitarbeiter eines Heeker Unternehmens in Quarantäne gesteckt. Die Unterbringung war allerdings illegal. Das Unternehmen hat nun eine Strafanzeige am Hals.

Heek

, 07.05.2021, 17:38 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ausgerechnet in einer Heeker Firma, die FFP2-Masken produziert, ist es Mitte März zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Viel schlimmer aber noch war die Tatsache, dass die Unterbringung, der sich damals in Quarantäne befindenden Mitarbeiter, nicht zulässig war.

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Bei der „Unterkunft“ in Billerbeck hatte es sich um ein Bürogebäude gehandelt. Laut Stadtverwaltung durfte das Gebäude nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Das bestätigt Bürgermeisterin Marion Dirk auf Nachfrage der Redaktion bereits im März 2021. Sie fand schon damals deutliche Worte zur illegalen Unterbringung: „Ich bin komplett bestürzt und stocksauer.“

Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung

Von den insgesamt 25 osteuropäischen Arbeitnehmern, die in Billerbeck in einem Bürogebäude des Heeker Unternehmens Farm Innovation Team (FIT) untergebracht wurden, waren laut Staatsanwaltschaft Münster 21 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Wegen der nicht rechtmäßigen Unterbringung hat das Heeker Unternehmen nun eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung am Hals.

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Martin Botzenhardt, Oberstaatsanwalt aus Münster, bestätigt das gegenüber der Redaktion: „Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist eine Strafanzeige des Landrats des Kreises Coesfeld vom 29.03.2021, erstattet bei der Kreispolizeibehörde Coesfeld.“

Verantwortlichen hätten es besser wissen müssen

Er könne zwar keine Namen von Verfahrensbeteiligten beziehungsweise Beschuldigten nennen, drückt sich aber so aus: „Die Strafanzeige richtet sich gegen die Firma, die in einem - in der Strafanzeige als Verwaltungsgebäude bezeichneten - Gebäude auf dem betreffenden und von der Firma gepachteten Grundstück in Billerbeck osteuropäische Arbeitnehmer ohne entsprechende Genehmigung wohnähnlich untergebracht haben soll. Von den 25 Arbeitnehmern, die sich in dem Gebäude aufgehalten haben sollen, wurden Mitte März 21 positiv auf das Corona-Virus getestet. “

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Die Strafanzeige wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet. Das sei darin begründet, dass die Verantwortlichen der Firma hätten wissen müssen, dass solch beengte Wohnverhältnisse die Ausbreitung von Infektionskrankheiten negativ beeinflussen können.

Heeker Unternehmen zeigte sich bereits einsichtig

Das Unternehmen FIT hatte bereits im Vorfeld Einsicht gezeigt. Der geschäftsführende Gesellschafter Jens Rudolph räumte schon Ende März Fehler ein: „Was wir uns vorzuwerfen haben, ist die Nutzung des Gebäudes als Wohnraum. Das haben wir ein Stück weit zu naiv betrachtet. Wir werden die Konsequenzen akzeptieren – wie auch immer sie ausfallen werden.“ Auf Presseanfragen der Redaktion bezüglich der Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung antwortete das Unternehmen bisher nicht.

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