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Hundezählung: Alle Heeker Haushalte bekommen jetzt Besuch
Hundesteuer
Wer einen Hund als Haustier hält, muss Steuern zahlen. Dafür muss der Vierbeiner bei der Verwaltung angemeldet werden. Das haben zuletzt nicht alle so ernst genommen. Jetzt reagiert die Gemeinde.
Wer in der Dinkelgemeinde einen Hund als Haustier hat, muss dafür Steuern zahlen. Das ist keine Sonderfestlegung für Heek, sondern in Deutschland die Regel. Voraussetzung ist, dass Halter ihre Vierbeiner bei der Verwaltung anmelden. Etwas, das zuletzt nicht immer geschehen ist. Darum steht jetzt eine externe Überprüfung an.
Aus „Gründen der Steuergerechtigkeit“ hat die Gemeinde entschieden, eine Hundezählung durchzuführen. Zuvor hatte die SPD-Fraktion im März dieses Jahres im Haupt- und Finanzausschuss eine solche Datenerhebung beantragt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass in Zeiten von Corona die Zahl der Hunde auch in Heek zugenommen haben dürfte.
Pandemie und Hund passt zusammen
Homeoffice, lange wenig Freizeitmöglichkeiten oder einfach mehr Zeit – die Gründe, warum sich viele Menschen während der Pandemie einen Hund zugelegt haben, sind vielfältig. Und es ist ein Trend, der „gefühlt auch in Heek angekommen ist“, wie Ordnungsamtleiterin Doris Reufer noch im Februar gegenüber dieser Redaktion sagte.
Jetzt also sollen die Hundedaten auf den aktuellen Stand gebracht werden. 2015 erfolgte in Heek zuletzt eine derartige Datenerhebung. Darum werden alle Haushalte in der Gemeinde in den kommenden Wochen durch Mitarbeiter einer extern beauftragten Firma Besuch bekommen, wie die Verwaltung wissen lässt.
Mitarbeiter können sich ausweisen
Die Mitarbeiter sind dabei unter der Woche zwischen 10 und 20 Uhr und samstags bis 18 Uhr im Gemeindegebiet unterwegs. Durch Befragung soll der Hundebestand festgestellt werden.
Wichtig: Jeder Mitarbeiter trägt eine von der Gemeinde Heek ausgestellte Legitimation bei sich und kann diese vorzeigen. Wohnungen und Häuser werden bei der Datenerhebung nicht betreten. Und: Es werden keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Die Hygieneschutzregeln entsprechend der geltenden Coronaschutzverordnung werden bei der Befragung eingehalten.
Bei Nichtanmeldung droht Bußgeld
Sollten bei den Besuchen nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Auch können Bußgelder aufgrund nicht rechtzeitiger Anmeldung des Hundes erhoben werden. In Einzelfällen können sogar Bußgelder bis zu 1000 Euro verhängt werden.
Hunde können ganz bequem über die Internetseite der Gemeinde (www.heek.de) angemeldet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon: 02568/93000) die Vierbeiner auch direkt im Bürgerbüro des Rathauses anzumelden.
- 36 Euro/Jahr für den Ersthund
- Wer mehr als einen Hund hält, zahlt höhere Sätze.
- „Gefährliche Hunde“ sind deutlich höher besteuert.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
