Im Heiligenkamp soll es im Dezember 2017 zu einer Messerstecherei gekommen sein. Vieles bleibt dabei bis jetzt mysteriös.

© Till Goerke

Hintergründe der Messerstecherei im Heiligenkamp bleiben mysteriös

rnGerichtsprozess

Vieles von dem, was am 9. Dezember 2017 in einem Haus im Heiligenkamp passieren sein soll, ist bis heute mysteriös. Vor allem das Verhalten des vermeintlichen Opfers wirft Fragen auf.

Heek

, 29.10.2020, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Was ist am 9. Dezember 2017 im Heeker Heiligenkamp zu später Stunde genau passiert? Eine Frage, die mit Blick auf die Details bis heute mysteriös bleibt. Ein Streit zwischen zwei Männern in einem Wohnhaus, ein Zeuge, ein Messer und eine angebliche Blutlache unter dem Tisch - all das wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Ahaus thematisiert. Doch eine lückenlose Aufklärung konnte es gar nicht geben.

Der Grund: Der vermeintliche Messerstecher, der 2017 über eine Zeitarbeitsfirma in Deutschland beschäftigt war, erschien trotz ordnungsgemäßer Ladung des Gerichts nicht zum Verhandlungstermin. Ein polnisches Schriftstück aus dem Juli 2020 belege, so der Richter, dass dem Angeklagten die Ladung persönlich ausgehändigt worden sei. Interessiert hat das den Mann nicht.

Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung

Die Tat, die dem Angeklagten von der Staatsanwaltschaft zu Last gelegt wird, lautet gefährliche Körperverletzung. Der Richter sprach von „einer blutenden Verletzung“ beim Geschädigten. „Die Männer sollen im Streit gekämpft haben“, führte der Richter aus. Dabei soll das Messer zum Einsatz gekommen sein. Worum es bei dem vermeintlichen Streit gegangen ist, bleibt unklar. Wie so vieles in diesem Fall.

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Denn: Der Geschädigte soll sich in der Folge der vermeintlichen Tat in der Nacht zu Sonntag gegen 3.10 Uhr in ein Krankenhaus begeben haben. Auch eine Strafanzeige liege vor. Doch unmittelbar nachdem er versorgt worden sei, soll sich der Mann aus dem Staub gemacht haben. So zumindest stellt sich laut Gericht die Sache dar. Mutmaßlich habe der Geschädigte auch gefälschte oder veraltete Papiere vorgelegt. Denn Nachforschungen hätten ergeben, dass der Geschädigte schon seit Jahren nicht mehr bei der angegebenen Adresse in Rumänien lebe.

Geschädigte verschwindet unauffindbar

„Das ist schon komisch und wenig hilfreich, wenn der Geschädigte einfach spurlos verschwindet“, merkte dazu der Staatsanwalt an. Auch der Zeuge sei laut Richter nicht greifbar. Einfach, weil der Aufenthaltsort nicht klar sei. Der umfangreiche Ordner dieses Falls sei alleine wegen zahlreicher (fehlgeschlagener) Ladungen so dick geworden.

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Schlussendlich verständigten sich Gericht und Staatsanwaltschaft auf den Erlass eines Strafbefehls, also einer Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung. 3600 Euro in monatlichen Raten zu je 100 Euro muss der Verurteilte für seine Messerattacke nun zahlen. „Mal sehen, ob er dagegen Einspruch einlegt“, merkte der Richter abschließend an.

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