Verdi verliert und schweigt – was heißt das für die verkaufsoffenen Sonntage in Heek?

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Verdi verliert und schweigt – was heißt das für die verkaufsoffenen Sonntage in Heek?

rnLadenöffnungsgesetz

Verdi hat vor dem OVG Münster eine Niederlage gegen die Gemeinde Heek kassiert. Die Geschäfte durften am Laternensonntag ihre Türen zum Verkauf öffnen. Geklärt ist damit aber noch nicht alles.

Heek

, 18.11.2019, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Gewerkschaft Verdi hat nichts unversucht gelassen, die Öffnung der Geschäfte in Heek am Laternensonntag (11. November) und am ersten Advent zu unterbinden – per Eilantrag. Denn laut Verdi soll die Öffnung der Geschäfte an besagten Tagen nicht rechtmäßig sein.

Das sah das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) jedoch anders und lehnte den Antrag ab. Offenkundig sehr zum Ärger Verdis, denn seit dieser Entscheidung (8. November) ist die Gewerkschaft zu keiner Stellungnahme mehr bereit. Die für dieses Verfahren zuständige Kollegin sei derzeit auf einer Fortbildung, heißt es von Verdi.

Verdi gibt keine Stellungnahme zum Verfahren ab

Anrufe dieser Redaktion blieben dementsprechend unbeantwortet. In einer E-Mail von Verdi (Bezirk Münsterland) heißt es dazu: „Derzeit ist Frau [...] bis einschließlich 20. November aufgrund einer Klausurtagung nicht persönlich erreichbar.“ Und weiter: „Einen Anruf hat die Kollegin [...] nicht erhalten.“ Die schriftliche Anfrage, ob jemand anderes aus dem Verdi-Bezirk Münsterland Fragen beantworten könne, blieb bisher unbeantwortet.

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Doch trotz des für die Gemeinde positiven Entscheids des OVG in Münster – in trockenen Tüchern ist damit noch längst nicht alles. Zwar ist der Eilantrag vom Tisch und der Laternensonntag konnte wie geplant durchgeführt werden. Auch am ersten Advent werden die Geschäfte ihre Türen öffnen. Doch etliche Fragezeichen bleiben. Auch, weil Verdi sich zum weiteren Vorgehen bisher nicht äußert.

Das Normenkontrollverfahren läuft noch

Sicher ist: Das Normenkontrollverfahren, mit dem die Gewerkschaft ganz allgemein die Satzung der Gemeinde mit Blick auf die Rechtmäßigkeit der verkaufsoffenen Sonntage infrage stellt, läuft aktuell noch. „Das kann sich jetzt noch über Monate hinziehen“, erklärt Doris Reufer von der Gemeindeverwaltung auf Nachfrage.

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Der Ausgang dieses Verfahrens ist dementsprechend noch völlig offen. Fakt ist aber, dass das Ergebnis mutmaßlich weitreichende Folgen haben wird. In positiver oder in negativer Hinsicht für die Einzelhändler der Gemeinde.

Weitere Eilanträge sind nicht gänzlich ausgschlossen

Würde beispielsweise die betreffende Satzung der Gemeinde vom 18. März dieses Jahres letztlich vor Gericht doch noch als nicht ausreichende Legitimierung für verkaufsoffene Sonntage eingestuft, dann stünden alle verkaufsoffenen Sonntage auf der Kippe. „Wir werden in diesem Verfahren weiterhin juristisch betreut und beraten“, sagt Doris Reufer. Das weitere Vorgehen müsse noch mit allen Beteiligten besprochen werden.

Dazu gehört auch der örtliche Gewerbeverein. Die Vorsitzende Susanne Tombrink sagt: „Wir sind im Austausch mit der Gemeinde.“ Und für die Einzelhändler sei der Laternensonntag ein „sehr erfolgreicher Tag“ gewesen.

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Aber der juristische Etappenerfolg der Gemeinde darf mit Blick auf mögliche weitere Eilanträge seitens der Gewerkschaft nicht als Ruhekissen verstanden werden. Das bestätigt auch Doris Reufer. „Weitere Eilanträge will ich nicht ausschließen. Jedem steht schließlich der Rechtsweg offen.“

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Es sei aber durchaus möglich, dass die Gemeindeverwaltung im Normenkontrollverfahren das offene Gespräch mit Verdi suche, so Doris Reufer. Einfach, um die Wogen etwas zu glätten. Und um einen konstruktiven Dialog zu führen. Etwas, dass sich Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff bereits im Vorfeld des Eilantrages gewünscht hätte.

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