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„Laternensonntag“: Verdi erhebt schwere Vorwürfe gegen die Gemeindeverwaltung Heek
Verkaufsoffener Sonntag
Mit einem Eilantrag will Verdi den „Laternensonntag“ auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen. Es droht, dass die Geschäfte geschlossen bleiben. Verdi hat für dieses kurzfristige Vorgehen Gründe.
Die Gemeindeverwaltung und der örtliche Gewerbeverein zeigen sich gleichermaßen überrascht vom Eilantrag Verdis. Erst recht mit Blick auf die Kurzfristigkeit, immerhin steht der „Laternensonntag“ (10. November) unmittelbar vor der Tür.
„Wir haben sauber gearbeitet und juristisch einwandfreie Voraussetzungen geschaffen“, stellt Doris Reufer von der Gemeindeverwaltung klar. Das sieht Verdi anders. Und das laut Pressesprecherin Lisa Isabell Wiese nicht erst seit gestern.
Laut Verdi war die Gemeinde frühzeitig informiert
„Anfang des Jahres (Februar - d. Red.) hat die Gemeinde Heek zu diesem Thema eine Stellungnahme erbeten. Schon in dieser hat Verdi Bedenken an der Rechtmäßigkeit geäußert“, sagt die Pressesprecherin. Die Gemeinde sei also frühzeitig darüber in Kenntnis gewesen, dass mit Blick auf die Verkaufsoffenen Sonntage in Heek rechtlich noch lange nicht alles in trockenen Tüchern sei.
„Mich überrascht der Eilantrag. Ich hätte mir gewünscht, dass Verdi noch mal das Gespräch mit uns sucht, anstatt ein Anwaltsschreiben zu schicken“, so Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff auf Nachfrage. Der Gemeindeverwaltung sei durchaus bewusst gewesen, dass das ausgearbeitete Konzept juristisch angreifbar sei. „Wir haben aber alles versucht, die Ladenöffnungen zu legitimieren.“
Verdi kritisiert vor allem den Hauptort der Veranstaltung – den Sankt-Martins-Umzug und das Rahmenprogramm. Denn dieser müsse, darauf verweist die Pressesprecherin, klar definiert sein. „Das ist aus unserer Sicht aber nicht eindeutig erfolgt.“ Das jedoch sei, so Weilinghoff, in einer kleinen Kommune nicht so einfach zu realisieren.
Diese Kritik Verdis gilt auch für den Verkaufsoffenen Sonntag am ersten Advent. Auch an diesem sei die Verknüpfung der Ladenöffnung mit einer klar definierten Veranstaltung nicht zu erkennen. Doch genau das ist laut Ladenöffnungsgesetz zwingend erforderlich, damit ein Verkaufsoffener Sonntag rechtens ist.
Verdi kritisiert das Verhalten der Gemeindeverwaltung
Man habe darauf gebaut, so die Pressesprecherin, dass diese Bedenken seitens der Gemeindeverwaltung in Folge der Anhörung behoben werden würden. Bei einer jüngst erfolgten Überprüfung sei dann festgestellt worden, das dies nicht erfolgt sei.
„Darum mussten wir natürlich kurzfristig handeln“, stellt die Pressesprecherin klar. Der Eilantrag sei da die gängige Methode. „Das Schreiben ist bei uns am 5. November (Dienstag - d. Red.) rausgegangen.“
Juristisch vertreten wird Verdi in dieser Angelegenheit von Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler aus Münster, der sich zur Sache trotz mehrfacher Anfrage nicht äußern wollte.
Die Gemeinde erwartet die richterliche Entscheidung im Laufe des Freitags (8. November). „Wird dem Antrag stattgegeben, wäre das der Dolchstoß für den Einzelhandel“, so Franz-Josef Weilinghoff. Noch „lebe“ aber die Hoffnung, dass alles wie geplant stattfinden könne.
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